Minimale sicherheitsabstände -6 – JLG 600SC_660SJC Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-6

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3123537

• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil

der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und Ausrüs-
tung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit einer
Spannung von bis zu 50 000 Volt einhalten. Ein zusätzlicher
Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche 30 000 Volt
oder weniger erforderlich.

• Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden, wenn

isolierende Abschrankungen angebracht werden, um die Berüh-
rung zu verhindern, und die Abschrankungen für die Spannung
der zu schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese Abschrankun-
gen sind nicht Bestandteil der Maschine (oder daran angebracht).
Der minimale Sicherheitsabstand verringert sich auf den Abstand
innerhalb des konstruktionsgemäßen Arbeitsbereichs der isolie-
renden Abschrankung. Dies wird durch eine geschulte Person
gemäß den Anforderungen des Arbeitgebers sowie örtlicher und
behördlicher Vorschriften für Arbeitsverfahren in der Nähe strom-
führender Anlagen bestimmt.

GEFAHR

DIE MASCHINE ODER MITARBEITER NICHT IN DIE VERBOTSZONE BRINGEN. DAVON
AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND LEITUNGEN STROMFÜHREND SIND,
WENN DAS GEGENTEIL NICHT BEKANNT IST.

Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände

Spannungsbereich

(Phase zu Phase)

MINIMALER SICHERHEITSABSTAND,

Angaben in Meter (Feet)

0 bis 50 kV

3 (10)

über 50 kV bis 200 kV

5 (15)

Über 200 kV bis 350 kV

6 (20)

Über 350 kV bis 500 kV

8 (25)

Über 500 kV bis 750 kV

11 (35)

Über 750 kV bis 1000 kV

14 (45)

HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-

ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.

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