JLG X17J Plus Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 153

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8.3.2 A

NHEBEN DER MASCHINE MIT SEILEN ODER KETTEN

Um die Arbeitsbühne anzuheben, muss diese an allen Stützfüßen mit den dafür vorgesehe‑
nen Befestigungsösen eingehakt werden, wie im nachfolgend abgedruckten Foto gezeigt.

Es ist strengstens verboten, nicht alle vier Füße einzuhängen, die Maschine wäre nicht
ausbalanciert. Außerdem ist es obligatorisch, vier separate Seile, Ketten oder Schlingen ein‑
zusetzen; auf diese Weise führt der Bruch oder eine falsche Verankerung eines Verbindung‑
smittels nicht zu gefährlichen Lastbewegungen.

Die Hebezeuge müssen einen guten Erhaltungszustand aufweisen und gemäß den von
deren Herstellerangaben verwendet werden. Da die Masse der Arbeitsbühne nicht glei‑
chmäßig auf die vier Stützfüße verteilt ist, muss die mindestens erforderliche Tragfähigkeit
jedes der vier eingesetzten Seile, Ketten oder Schlingen:
Mindestens 2000 kg und ihre Länge mindestens 3 m betragen und untereinander gleich sein.

Die Breite der Schlingen darf nicht über 60 mm, die der Ketten nicht über 25 mm, der Durch‑
messer der Seile nicht über 25 mm betragen, damit kein Druck in abweichender Richtung
auf den Stützteller ausgeübt wird.

Die Verwendung von Seilen, Ketten oder Schlingen mit einer Länge von weniger als 3 m
kann bleibende Schäden an den Stützfüßen der Maschine verursachen.

X17JPR0040413

GELENKARM‑HEBEBÜHNE X17JPLUS

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