Kontrollierter winkel, Proportionale schwenkgeschwindigkeit, Stabilität – JLG 1250AJP Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB

4-6

– JLG-Hubarbeitsbühne –

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Kontrollierter Winkel

Das System zur Auslegerwinkelkontrolle reduziert die Wech-

selwirkung der Schwenk- und Fahrfunktionen mit den Arbeits-

bereichsgrenzen. Diese Wechselwirkung ist auf zwei Faktoren

zurückzuführen. Erstens wird der Arbeitsbereich unabhängig

von der Bodenneigung relativ zur Schwerkraft kontrolliert, und

zweitens wird die Drehwagen-/Auslegermontage von den

Schwenk- und Fahrfunktionen beeinflusst, wenn die Boden-

neigung unterschiedlich ist. Dadurch kann die Auslegerstel-

lung innerhalb des Arbeitsbereichs variieren oder sogar die

Arbeitsbereichsgrenzen beim Schwenken oder Fahren über-

schreiten, ohne dass der Ausleger absichtlich bewegt wird.

Das System zur Auslegerwinkelkontrolle bewegt entweder

den Turm oder Hauptausleger während Schwenk- und Fahr-

befehlen nach oben oder unten, um einen konstanten Ausle-

gerwinkel relativ zur Schwerkraft zu erhalten.
Der kontrollierte Auslegerwinkel ist bei einem Überschreiten

des Arbeitsbereichswinkels oder einem Ausfall deaktiviert.

Proportionale Schwenkgeschwindigkeit

Die Sensoren des Auslegersteuerungssystems erfassen den

Abstand des ausgefahrenen Arbeitskorbs von der Mittellinie

der Drehung und lassen eine höhere Schwenkgeschwindig-

keit zu, wenn sich der Arbeitskorb der Mittellinie am nächsten

befindet. Je weiter sich der Arbeitskorb von der Mittellinie der

Drehung entfernt, desto mehr werden die Schwenkgeschwin-

digkeiten schrittweise verringert.

Stabilität

Die Stabilität der Maschine beruht auf zwei (2) Bedingungen,

die als VORWÄRTSSTABILITÄT und RÜCKWÄRTSSTABILI-

TÄT bezeichnet werden. Die Maschinenstellung mit der

geringsten VORWÄRTSSTABILITÄT ist in (Siehe Abbildung

4-2.) und die Stellung mit der geringsten RÜCKWÄRTSSTA-

BILITÄT in (Siehe Abbildung 4-4.) dargestellt.

UM EIN UMKIPPEN DER MASCHINE NACH VORNE ODER HINTEN ZU VER-
HÜTEN, DIE MASCHINE NICHT ÜBERLASTEN ODER AUF EINER NICHT
WAAGERECHTEN FLÄCHE VERWENDEN.

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