Inspektion vor der inbetriebnahme, Inspektion vor der inbetriebnahme -4 – JLG 510AJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

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Inspektion vor der Inbetriebnahme

Die Inspektion vor dem Anlassen muss die folgenden Punkte
beinhalten:

1. Sauberkeit – Alle Standflächen auf das Vorhandensein

von Leckagen (Öl, Kraftstoff oder Batterieflüssigkeit)
oder Fremdkörpern prüfen. Jegliche Leckagen dem
zuständigen Wartungspersonal melden.

2. Aufkleber und Schilder – Auf Sauberkeit und Lesbar-

keit prüfen. Sicherstellen, dass keine Aufkleber und
Schilder fehlen. Sicherstellen, dass unleserliche Aufkle-
ber und Schilder gereinigt oder ersetzt werden.

3. Betriebs- und Sicherheitshandbücher – Sicherstellen,

dass eine Kopie des Betriebs- und Sicherheitshand-
buchs im wettersicheren Lagerbehälter aufbewahrt wird.

4. Sichtkontrolle – Siehe Abbildung 2-3. und Abbildung 2-4.

5. Batterie – Nach Bedarf laden.

6. Kraftstoff (Maschinen mit Verbrennungsmotoren) –

Nach Bedarf entsprechenden Kraftstoff auffüllen.

7. Motorölversorgung – Sicherstellen, dass der Motoröl-

füllstand an der Vollmarke des Messstabs ist und der
Einfüllverschluss sicher angebracht ist.

8. Hydrauliköl – Den Hydraulikölstand prüfen. Sicherstel-

len, dass nach Bedarf Hydrauliköl aufgefüllt wird.

9. Zubehörteile/Arbeitswerkzeuge – Eingehendere

Anweisungen für Inspektion, Betrieb und Wartung sind
aus dem Betriebs- und Sicherheitshandbuch des jeweili-
gen Zubehörteils oder Arbeitswerkzeugs zu ersehen.

10. Funktionsprüfung – Nach Abschluss der Sichtkontrolle

eine Funktionsprüfung aller Systeme in einem Bereich
vornehmen, der frei von überhängenden Hindernissen
und Hindernissen am Boden ist. Nähere Anweisungen
siehe Abschnitt 4.

WARNUNG

WENN DIE MASCHINE NICHT EINWANDFREI FUNKTIONIERT, DIE MASCHINE
SOFORT ABSTELLEN! DIE STÖRUNG DEM ZUSTÄNDIGEN WARTUNGSPER-
SONAL MELDEN. DIE MASCHINE DARF ERST IN BETRIEB GENOMMEN
WERDEN, NACHDEM SIE FÜR BETRIEBSSICHER ERKLÄRT WURDE.

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