4 anforderungen an das bedienpersonal, 5 verantwortung des eigentümers, 6 bestimmungsgemäße verwendung – Memmert ICH/ ICH L Climate chambers Benutzerhandbuch

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D30378 | Stand 10/2014

Zu Ihrer Sicherheit

1.4 Anforderungen an das Bedienpersonal

Das Gerät darf nur von Personen mit gesetzlichem Mindestalter bedient und gewartet werden,

die daran eingewiesen wurden. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in einer

allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahre-

nen Person an dem Gerät tätig werden.
Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Dabei sind die Vorschrif-

ten in der separaten Serviceanleitung zu beachten.

1.5 Verantwortung des Eigentümers

Der Eigentümer des Geräts

ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich und dafür, dass es bestim-

mungsgemäß betrieben wird (siehe Kapitel 1.6);

ist dafür verantwortlich, dass Personen, die das Gerät bedienen oder warten sollen, fach-

lich dazu geeignet sind, am Gerät eingewiesen und mit dieser Betriebsanleitung vertraut

gemacht werden;

muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften

kennen und das Personal entsprechend schulen;

ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Gerät

haben;

ist dafür verantwortlich, dass der Wartungsplan eingehalten wird und Wartungsarbeiten

fachgerecht ausgeführt werden (siehe Seite 57);

sorgt – z. B. durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen – für Ordnung und Sau-

berkeit am Gerät und in dessen Umgebung;

ist verantwortlich dafür, dass vom Bedienpersonal persönliche Schutzausrüstung getragen

wird, z. B. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, UV-Schutzbrille.

1.6 Bestimmungsgemäße Verwendung

Klimaschränke ICH und ICH L sind für Stabilitätsprüfungen von Arzneimitteln, Kosmetika,

Lebensmitteln u. Ä. unter langzeitstabilen Umgebungsbedingungen vorgesehen. Andere

Verwendungen können zu Gefahren und Schäden führen. Halten Sie Rücksprache mit dem

Memmert-Kundendienst, wenn Sie hier Zweifel haben.
Das Gerät ist nicht explosionsgeschützt (es entspricht nicht der berufsgenossenschaftlichen

Vorschrift VBG 24). Das Gerät darf nur mit Materialien und Stoffen beschickt werden, die bei

der eingestellten Temperatur keine giftigen oder explosionsfähigen Dämpfe entwickeln kön-

nen und selbst nicht explodieren, platzen oder entflammen können.
Das Gerät darf nicht zum Trocknen, Abdampfen und Einbrennen von Lacken oder ähnlichen

Stoffen verwendet werden, deren Lösungsmittel zusammen mit Luft ein explosionsfähiges

Gemisch bilden können. Wenn diesbezüglich Zweifel an den Materialeigenschaften bestehen,

darf das Gerät nicht mit ihnen beschickt werden. Explosionsfähige Gas-Luft-Gemische dürfen

weder im Innenraum des Geräts noch in dessen unmittelbarer Umgebung entstehen.

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