Gossen Mavolux 5032C/B Benutzerhandbuch

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GOSSEN Foto- und Lichtmeßtechnik GmbH

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Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz

An ständig besetzten Arbeitsplätzen in Gebäuden ist
eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens
200 lx vorzusehen, es sei denn, daß betriebliche
oder physiologisch-optische Gründe eine Abwei-
chung erfordern.
In Räumen oder Raumzonen, die dem ständigen
Aufenthalt von Personen dienen, ist eine Nennbe-
leuchtungsstärke von mindestens 100 lx erforder-
lich.

Planungs- und Mindestwerte

Für die Planung soll der Wert der Nennbeleuch-
tungsstärke mit einem Planungsfaktor von minde-
stens 1,25 multipliziert werden.
Der arithmetische Mittelwert der Beleuchtungs-
stärke an den Arbeitsplätzen darf, unabhängig vom
Alterungszustand der Beleuchtungsanlage, den
0,8fachen Wert der Nennbeleuchtungsstärke nicht
unterschreiten. Dabei darf die Beleuchtungsstärke
an keinem Arbeitsplatz zu keiner Zeit den 0,6fachen
Wert der Nennbeleuchtungsstärke unterschreiten.

DIN 5035 Teil 2, Beleuchtung mit künstlichem Licht

Untertitel "Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräu-
men und im Freien".
Sie enthält eine umfangreiche Tabelle, die der Art
des Raumes bzw. Tätigkeit, die Nennbeleuchtungs-
stärke, die Lichtfarbe, die Stufe der Farbwiederga-
beeigenschaften, die Güteklasse der Begrenzung
der Direktblendung zuordnet. In einer weiteren
Spalte sind wichtige Hinweise bei speziellen Anfor-
derungen an die Beleuchtungsanlage enthalten,
z. B. wann eine zusätzliche Einzelplatzbeleuchtung
sinnvoll oder sogar erforderlich ist.
Gegenüber der Ausgabe Oktober 1979 ist ebenfalls
eine Tabelle mit Richtwerten für Arbeitsstätten im
Freien hinzugefügt. Außerdem sind die Stufen der
Farbwiedergabeeigenschaften an die neue Eintei-
lung in DIN 5035 Teil 1 angepaßt.

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