2 für betreiber/bediener, 3 für die instandhaltung, 4 eigenmächtiger umbau und ersatzteilherstellung – Richter MPB 25-25-115 Benutzerhandbuch

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Baureihe MPB,

Blockbauweise

Seite 6

9240-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

2.2 Für Betreiber/Bediener

Zu beachten sind:

die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
Heiße oder kalte Maschinenteile müssen bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
Es dürfen keine Schutzeinrichtungen entfernt wer-
den, wenn die Maschine in Betrieb ist.
Ringschraube 900/1 darf nicht entfernt
oder gelockert werden, da sich Ablage-
rungen zwischen Antriebsrotor und Later-
ne bilden könnten. Es könnten dann z. B. durch
Reibungsenergie Überhitzungen und damit poten-
tielle Zündquellen entstehen.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.

Achtung bei Einsatz der Aggregate in
explosionsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige

Betriebsweisen

müssen

verhindert werden.

2.3 Für die Instandhaltung

Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im
Stillstand durchzuführen.
Die

in

der

Betriebsanleitung

beschriebene

Außerbetriebnahme des Aggregates muss unbedingt
eingehalten werden. Siehe Abschnitt 6.3.
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien för-
dern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Im eingebauten Zustand gehen, bei Beachtung der
Sicherheitshinweise (siehe auch Abschnitt 5.1 und
7.5.2
), keine Gefahren oder Umwelteinflüsse von den
Magnetkupplungen aus.

Bei der Demontage und Montage sowie beim
Transport und bei der Lagerung von Magnet-
kupplungen als Einzelteile sind die Sicher-

heitshinweise in Abschnitt 7.5.2 unbedingt zu beach-
ten.
Vor Wiederinbetriebnahme sind die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte zu beachten.

2.4 Eigenmächtiger Umbau und

Ersatzteilherstellung

Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.

2.5 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.

2.6 Besondere Bedingungen für

den Explosionsschutz

Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen

sind

zur

Gewährleistung

des

Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Abschnitt 2.6.1 bis 2.6.9 zwingend erforderlich.

2.6.1 Füllung des Aggregates

Beim

Pumpenbetrieb

muss

der

flüssigkeitsberührte Innenraum der Pumpe
ständig mit Förderflüssigkeit gefüllt sein.

Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.

Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen

wir

entsprechende

Über-

wachungsmaßnahmen vorzusehen.

Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
müssen sorgfältig gefüllt sein.

2.6.2 Besondere Betriebszustände

In der Standardausführung werden der Spalt-
topf und die Gleitlagerung durch einen Spül-
strom gekühlt bzw. geschmiert.

Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen
werden und dadurch ein unzulässiger Temperaturan-
stieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaßnah-
men vorsehen. Siehe Abschnitt 5.6.

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