2 für betreiber / bediener, 3 unzulässige betriebsweisen, 1 bestimmungsgemäße verwendung – Richter SGS/F Series Sight Glasses Benutzerhandbuch

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Baureihe SGS/F

Seite 5

9540-005-de

Revision 03

TM 6744

Ausgabe 04/2007

2.2 Für Betreiber / Bediener

Beim Einsatz des Zylinder-Schauglases ist sicherzu-
stellen, dass

heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen
Berührung gesichert sind

es

fachgerecht

in

das

Rohrleitungssystem

eingebaut wurde

die

üblichen

Durchflussgeschwindigkeiten

im

Dauerbetrieb nicht überschritten werden.

Das liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.

Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.

Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).

2.3 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit des gelieferten Zylinder-
Schauglases ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung

entsprechend

Abschnitt

2.1

der

Betriebsanleitung gewährleistet.

Die auf dem Typenschild, dem Glaszylinder
und

im

Druck-Temperatur-Diagramm

angegebenen Einsatzgrenzen dürfen auf

keinen Fall überschritten werden.

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung

der

grundlegenden

Sicherheits-

und

Gesundheitsanforderungen

eine

Zündgefahren-

analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Amaturen dürfen im EX-Bereich eingesetzt
werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte

der

bestimmungsgemäßen

Verwendung

unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.

Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.

Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu unter-

scheiden:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.

Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau

von

statischen

Ladungsspitzen

zu

ermöglichen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre aus-
geschlossen werden.

2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige

Auskleidung

Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen,

da

Aufladungen

direkt

über

die

Auskleidung und Panzerung abgeleitet werden
(Oberflächenwiderstand

<

10

9

Ohm, Ableitwider-

stand

<

10

6

Ohm).

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