1 bestimmungsgemäße verwendung, Atex), Bestimmungsgemäße verwendung – Richter KNP-D/F Series Ball Valves (ISO/DIN) Benutzerhandbuch

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Baureihen KN/F, KNP/F, KN-D/F, KNP-D/F

Seite 7

9520-001-de

Revision 10

TM 8361

Ausgabe 10/2011

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanaly-
se nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.

Ergänzender Hinweis:

Elektrische und mechanische Antriebe müssen
einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte der bestimmungsgemäßen Verwendung
unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften

zur

Verbesserung

des

Gesundheitsschutzes und der

Sicherheit der

Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu

unterscheiden:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre aus-
geschlossen werden.

2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige

Auskleidung

Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand

<10

9

Ohm, Ableitwiderstand

<10

6

Ohm).
Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen

ergeben

sich

erst

durch

Wechselwirkung mit einem nicht leitenden
Medium und unterliegen demzufolge der
Verantwortung des Betreibers.
Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!
Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur
der entsprechenden Temperaturklasse nicht
überschreiten bzw. die jeweils maximal zulässige
Mediumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.
Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen

Temperaturklassen

eingehalten

werden.
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass die Armatur sachge-
mäß gewartet und in technisch einwandfreiem
Zustand gehalten wird.
Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle
sollen gegenüber den üblichen Zeiten reduziert
werden.

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