1 bestimmungsgemäße verwendung, Atex 95), Bestimmungsgemäße verwendung – Richter NKLP-C Series Butterfly Valves Benutzerhandbuch

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Baureihen NKS-C, NKSP-C, NKL-C, NKLP-C

Seite 12


9520-020-de

Revision 03

TM 8668

Ausgabe 10/2012

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX 95)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits-

und

Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanaly-
se nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-

le Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-

dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt

werden.

Ergänzender Hinweis:
Elektrische und mechanische Antriebe müssen

einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte der bestimmungsgemäßen Verwendung
unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der
Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu

unterscheiden:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Medium-
Befüllung keine Zündungen verursachen.

Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.

Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre aus-
geschlossen werden.

2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige

Auskleidung

Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand

<10

9

Ohm, Ableitwiderstand

<10

6

Ohm).

Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen ergeben sich erst durch
Wechselwirkung mit einem nicht leitenden
Medium und unterliegen demzufolge der
Verantwortung des Betreibers.

Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!

 Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur

der entsprechenden Temperaturklasse nicht
überschreiten bzw. die jeweils maximal zulässige
Mediumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.

 Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist

dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen Temperaturklassen eingehalten
werden.

 Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb

muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass das Aggregat sachge-
mäß gewartet und in technisch einwandfreiem
Zustand gehalten wird.

 Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven

Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle
sollen gegenüber den üblichen Zeiten reduziert
werden.

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