Dell 5530/dn Mono Laser Printer Benutzerhandbuch

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SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG

TDiese Lizenzvereinbarung ("Softwarelizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen

(entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und dem Entwickler des Druckers, den Sie gekauft haben

("Lizenzgeber"). Soweit keine besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und

dem Lizenzgeber oder seinen Zulieferern besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese

Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare

Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien,

gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Produkt eingebunden,

mit dem Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt.

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ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DIE SOFTWARE. Der Lizenzgeber garantiert, dass die

Datenträger (z. B. Diskette oder CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des

Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der

Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den

ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm,

die neu vom Lizenzgeber bzw. einem autorisierten Händler oder Lieferanten des Lizenzgebers gekauft wurden.

Der Lizenzgeber ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der Datenträger nicht mit den Bestimmungen

dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.

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AUSSCHLUSS UND EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIEN. SOFERN NICHT IN DIESER

SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG ANDERS AUFGEFÜHRT UND IM VOM GÜLTIGEN GESETZ ZUGELASSENEN

RAHMEN STELLEN DER LIZENZGEBER UND SEINE HÄNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN

FORM OHNE MANGELGEWÄHR UND AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT,

EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGÄNGIGKEIT

UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS

SOFTWAREPROGRAMM). DER LIZENZGEBER KANN IM GESETZLICHEN RAHMEN KEINE KOMPONENTE DER

IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK

AUSSCHLIESSEN. DAHER BESCHRÄNKT DER LIZENZGEBER DIE DAUER DERARTIGER GARANTIEN AUF DEN 90-

TÄGIGEN ZEITRAUM DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR SOFTWARE. Diese Vereinbarung

muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden, da diese sich von Zeit zu Zeit

ändern können. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen oder bürden dem

Lizenzgeber Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder geändert werden können. Falls derartige

Vorschriften gelten, beschränkt der Lizenzgeber hiermit soweit möglich jegliche Haftung für Verstöße gegen

diese Vorschriften auf eine der folgenden Optionen: Bereitstellen von Ersatz des Softwareprogramms oder

Erstattung des für das Softwareprogramm bezahlten Preises.
Das Softwareprogramm enthält möglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder

Internetwebseiten, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zum

Lizenzgeber stehen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Lizenzgeber nicht verantwortlich ist für die Art

des Hostings, der Leistung, des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen

und/oder Internetwebseiten.

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ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT DES LIZENZGEBERS UNTER DIESER

SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS

HÖCHSTENS AUF DEN FÜR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FÜNF US-DOLLAR (ODER DER

ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWÄHRUNG) BESCHRÄNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN DEN

LIZENZNEHMER IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG

BESCHRÄNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN DIESER BETRÄGE ZURÜCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES

BETRAGS WIRD DER LIZENZGEBER VON JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN

UND ENTLASTET.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER LIZENZGEBER, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER

WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE

SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF

ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER

Hinweise

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