Entsorgungshinweise, Information und service, Gewährleistung/garantie – Gastroback 40963 Design Food Processor S Benutzerhandbuch

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3. Die beiden Schneidscheiben können Sie in der Zubehörkassette im Motorsockel aufbe-

wahren, um Verletzungen durch unbeabsichtigte Berührung zu vermeiden. Schieben Sie die

Zubehörkassette dann vorn in den Motorsockel.
ACHTUNG: Niemals das Gerät am Arbeitsbehälter, Deckel oder Netzkabel halten, wenn

Sie das Gerät bewegen. Fassen Sie stattdessen immer den Motorsockel an beiden Seiten

unten an.
4. Fassen Sie den Motorsockel mit beiden Händen an den Seiten unten an und stellen Sie

das Gerät auf eine geeignete Oberfläche, von der es nicht herunter fallen kann und zu der

kleine Kinder keinen Zugang haben.
5. Den Deckel mit Füllschacht und den Auffangbehälter bewahren Sie am Besten zusammen

mit dem Gerät auf.
6. Legen Sie das Netzkabel locker um den Motorsockel herum ohne das Kabel zu knicken

oder zu verknoten.

Entsorgungshinweise

Gerät und Verpackung müssen entsprechend den örtlichen Bestimmungen zur Entsorgung

von Elektroschrott und Verpackungsmaterial entsorgt werden. Informieren Sie sich gegebe-

nenfalls bei Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen.

Information und Service

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.gastroback.de.

Wenden Sie sich mit Problemen, Fragen und Wünschen gegebenenfalls an:

Gastroback Kundenservice, Tel.: 04165/2225-0 oder per E-Mail: [email protected]

Gewährleistung/Garantie

Wir gewährleisten für alle Gastroback-Elektrogeräte, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes

mangelfrei sind. Nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler werden unter Ausschluss

weitgehender Ansprüche und innerhalb der gesetzlichen Frist kostenlos ersetzt oder behoben.

Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers besteht nicht, wenn der Schaden an dem Gerät auf

unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Installationsfehler zurückgeführt werden kann.

Ohne unsere schriftliche Einwilligung erfolgte technische Eingriffe von Dritten führen zum sofor-

tigen Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.
Der Käufer muss zur Geltendmachung des Anspruchs den Original-Kaufbeleg vorlegen und

trägt im Gewährleistungsfall die Kosten und das Risiko des Transportes.

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