5 einstellungen für externes display, 6 erstmaliger gebrauch, 7 software-updates – Naim Audio UnitiServe Benutzerhandbuch

Seite 7: 8 ausschalten, 9 datensicherung, Installation – erste schritte

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Installation – Erste Schritte

2.5 Einstellungen für externes Display

Wenn ein externes Display verwendet wird, müssen
unter Umständen die Systemeinstellungen des UnitiServe
geändert werden. Im Menü

System > Einstellungen >

Displayeinstellungen

können sie Design, Format, Modus und

TV-Norm für das externe Display ändern. Es empfiehlt sich,
den Bildschirmschoner zu Beginn zu deaktivieren.

Hinweis:

Mit der Einstellung „Externes Display – Modus“

legen Sie fest, ob der UnitiServe mithilfe der Touchscreen-
Funktion des externen Displays oder der Fernbedienung
bedient werden soll. Im Modus „Touchscreen“ werden
am rechten Rand des Bildschirms vier Tastensymbole
angezeigt, die den Fernbedienungstasten „home“
(Startmenü), „browse“ (Musikverzeichnis), „find“
(suchen) und „back“ (zurück) entsprechen. Im Modus
„Fernbedienung“ werden diese Tastensymbole nicht
angezeigt.

Hinweis:

Nachdem Sie sich mit der Benutzerschnittstelle

und ihren Funktionen vertraut gemacht haben, sollten Sie
den Bildschirmschoner wieder aktivieren.

2.6 Erstmaliger Gebrauch

Bei Auslieferung sind bereits einige Musikstücke auf dem
UnitiServe gespeichert. Mithilfe eines dieser Stücke können
Sie überprüfen, ob die Wiedergabe funktioniert. Wählen Sie
aus dem Startmenü

Quickplay

und dann

Zufallswiedergabe

aus, um einen Titel zu starten.

Wenn Sie eine CD importieren (d.h. auf der Festplatte des
UnitiServe speichern) wollen, schieben Sie sie in den CD-
Einzug. Der Importiervorgang wird automatisch gestartet.
Wenn der Importiervorgang abgeschlossen ist, wird die
CD automatisch ausgeworfen. Weitere Informationen zum
Importieren von CDs finden Sie in Abschnitt 6.

Sie sollten ausschließlich CDs importieren, die ihr
persönliches Eigentum sind. Das Importieren einer
geliehenen CD kann eine Urheberrechtsverletzung
darstellen.
Hinweis:

Obwohl der UnitiServe über eine interne

Musikdatenbank verfügt, muss er während des
Importiervorgangs mit dem Internet verbunden sein,
um ausführliche Informationen zur eingelegten CD
herunterladen zu können.

2.7 Software-Updates

Von Zeit zu Zeit veröffentlichte Software-Updates auf
CD werden einfach durch Einführen der Update-CD
installiert. Der Updatevorgang wird automatisch gestartet.
Während dieses Vorgangs wirft der UnitiServe die CD aus
und startet neu. Das Update ist abgeschlossen, wenn die
Benutzerschnittstelle das Startmenü anzeigt.

Hinweis:

Beachten Sie gegebenenfalls zusätzliche, der

Update-CD beiliegende Anweisungen.

Trennen Sie den UnitiServe während eines Software-
Updates niemals durch Betätigen des rückwärtigen
Netzschalters oder durch Ziehen des Netzkabels vom
Stromnetz.

2.8 Ausschalten

Es ist normalerweise nicht notwendig, den UnitiServe über
den rückwärtigen Netzschalter vom Stromnetz zu trennen,
es sei denn, er soll deinstalliert werden. Um den UnitiServe
in den Abschaltmodus zu versetzen, berühren Sie fünf
Sekunden lang das Logo an der Gerätefront. Es kann bis zu
einer Minute dauern, bis der UnitiServe heruntergefahren
wurde und in den Abschaltmodus wechselt; während des
Herunterfahrens blinkt das Logo an der Gerätefront. Warten
Sie, bis das Logo aufhört zu blinken, bevor Sie den UnitiServe
über den rückwärtigen Netzschalter ausschalten.

Trennen Sie den UnitiServe niemals durch Betätigen
des rückwärtigen Netzschalters oder durch Ziehen
des Netzkabels vom Stromnetz, wenn er sich nicht im
Abschaltmodus befindet.

Um den UnitiServe aus dem Abschaltmodus heraus in Betrieb
zu nehmen, schalten Sie ihn über den Netzschalter aus und
dann wieder ein.

2.9 Datensicherung

Der UnitiServe besitzt keine gesonderte Festplatte für
Sicherungskopien. Daher empfehlen wir unbedingt, die auf
dem UnitiServe gespeicherte Musik regelmäßig auf eine
Netzwerkfestplatte zu kopieren.

Über das Menü

System

lässt sich eine Netzwerkfestplatte als

Speicherort für regelmäßige Sicherungen einrichten. Weitere
Informationen finden Sie in Abschnitt 4.8.4.

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