Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER MK 53 Benutzerhandbuch

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MK (E2.1) 10/2014

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16. Entsorgung

16.1 Entsorgung der Transportverpackung

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der Umver-

packung auf Palette

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Holzkiste (Option)

mit Metallschrauben

Nichtholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

Metall

Metallverwertung

Palette

mit Schaumstoffpolsterung

Massivholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Umverpackung

mit Metallklammern

Karton

Papier-Recycling

Metall

Metallverwertung

Kantenschutz

Styropor

®

oder PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Türschutz,

Schutz der Einschubgitter

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Luftpolsterfolie (Verpackung opti-

onaler Zubehörteile)

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-

sorgt werden.

16.2 Außerbetriebnahme

Hauptschalter (2) ausschalten. Gerät vom Stromnetz trennen.

Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Bei längerer Außerbetriebnahme Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführun-

gen entfernen.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 16.3 bis 16.5 entsorgen.

16.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbli-

che Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgegeben wer-

den.
Der Wechselklimaschrank MK trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. Au-

gust 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und

ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umwelt-

schutzgründen wiederverwertet werden.

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