Grundlegende sicherheitsmaßnahmen, Sorgfaltspflicht des betreibers, Nationale vorschriften – BECKHOFF C9900-U332-0010 Benutzerhandbuch

Seite 7: 3 grundlegende sicherheitsmaßnahmen, 4 sorgfaltspflicht des betreibers

Advertising
background image

Vorwort

1.3 Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

Bestimmungsgemäße Verwendung

Hinweis

Das Akku-Pack C9900-U332-0010 ist für die folgenden Geräte mit Intel®-Atom™-
Prozessor konzipiert: CP62xx-xxxx-0020 und C6915.

Während der Montage Spannungsversorgung des Industrie-PCs abschalten

GEFAHR

Beim Ein- und Ausbau des Akku-Packs muss die Versorgungsspannung des Industrie-
PCs abgeschaltet sein.

Nur Fachpersonal darf die Montage des Akku-Packs durchführen

Achtung

Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur ausgebildetes Elektro-Fachpersonal
die Montage und Verdrahtung des Akku-Packs durchführen kann.

Be- und Entlüftung des Akkupack-Standortes

Achtung

Bei Lagerung, Montage und Betrieb des Akkupacks sind die Bestimmungen der
VDE 0510 Teil 2 / EN 50272-2 bzw. entsprechende nationale Vorschriften zu
beachten.
Für ausreichende Be- und Entlüftung des Akkupack-Standortes ist zu sorgen.

1.4 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber muss sicherstellen, dass

• die Produkte nur bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe Kapitel

Produktbeschreibung

)

• die Produkte nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte betreibt
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz

unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt

• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der

Produkte zur Verfügung steht.


Das Akku-Pack kann nicht vom Anwender geöffnet werden!

Hinweis

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den

Beckhoff Service

.

1.4.1 Nationale Vorschriften

Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem das Akku-Pack zum Einsatz kommt, bestehen nationale
Vorschriften für Steuerungen solcher Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die Steuerung überprüft werden muss. Der
Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.

C9900-U332-0010

5

Advertising