Sorgfaltspflicht des betreibers, Anforderungen an das bedienungspersonal – BECKHOFF C9900-M911 Benutzerhandbuch
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Allgemeine Hinweise
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
• das Tastenmodul nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl.
• das Tastenmodul nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem
Zustand betrieben wird.
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort des Tastenmoduls zur Verfügung steht.
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal das
Tastenmodul bedient.
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt.
• alle an dem Tastenmodul angebrachten Sicherheits- und
Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich bleiben.
Nationale Vorschriften
je nach Maschinentyp
Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem das Tastenmodul zum
Einsatz kommt, bestehen nationale Vorschriften für Steuerungen solcher
Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die
Steuerung überprüft werden muss.
Der Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.
Nur Fachpersonal darf das
Tastenmodul-Gehäuse
öffnen
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur ausgebildetes Elektro-
Fachpersonal das Gehäuse des Tastenmoduls öffnet.
Maßnahmen im Störfall
Bei Störungen am Tastenmodul kann anhand der Liste im Abschnitt
ermittelt werden, welche Maßnahmen einzuleiten
sind.
Anforderungen an das Bedienungspersonal
Betriebsanleitung lesen
Jeder Benutzer des Tastenmoduls muss diese Betriebsanleitung gelesen
haben.
Software-Kenntnisse
Jeder Benutzer muss alle für ihn erreichbaren Funktionen der auf dem PC
installierten Software kennen.
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