Devolo dLAN 200 AVduo Benutzerhandbuch

Seite 33

Advertising
background image

32 Anhang

devolo dLAN 200 AVduo

2

Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-

rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den

devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-

wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie

eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-

satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

3

Abwicklung

a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so

sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch inner-

halb von sieben Tagen geltend zu machen.

b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse

beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Trans-

port beauftragten Person und dem Absender geltend zu

machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüg-

lich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei

Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transport-

person und dem Absender zu reklamieren.

c)

Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantiean-

sprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte Gerät

austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des

Erwerbers.

d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem

Gerät eine Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird.

devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungsorigi-

nal vorlegen zu lassen.

4

Ausschluss der Garantie

Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,

a) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt

worden ist,

b) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch

Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.)

beschädigt oder zerstört wurde,

c)

wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben

wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,

d) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbe-

sondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und

der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,

e)

wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte

Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde,

f)

wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher

Art aufweist,

g) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b)

gemeldet worden ist.

5

Bedienungsfehler

Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes

durch fehlerhafte Fremd-Hardware, -Software, Installation oder

Bedienung verursacht wurde, behält devolo sich vor, den entstande-

nen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.

6

Ergänzende Regelungen

Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu de-

volo abschließend.

a) Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, ins-

besondere solche auf Wandlung oder Minderung, nicht

begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem

Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B.

bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten

Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des

Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet

wird.

b) Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von

entgangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden.

c)

Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten

haftet devolo in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit

nicht.

d) In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsätz-

lich oder grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo für den

Advertising