Devolo dLAN 200 AVduo Benutzerhandbuch

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Anhang 33

devolo dLAN 200 AVduo

typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger

und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien

eingetreten wäre.

e)

Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist

nicht übertragbar.

f)

Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.

Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der

Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-

schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist

devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-

punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

g) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-

dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo

und dem Erwerber nicht.

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