Gewährleistung und haftung – Fronius DATCOM Detail Benutzerhandbuch

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Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungs-
bestimmungen
und Haftung

Für die Fronius DATCOM Komponenten gilt eine Gewährleistung gemäß den allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Während dieser Zeit garantiert Fronius die ordnungsgemäße
Funktion Ihrer DATCOM Komponente. Sollte ein von Fronius zu verantwortender Defekt
vorliegen, übernimmt Fronius innerhalb der Gewährleistungszeit die kostenlose werkssei-
tige Instandsetzung.

Bei Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich bitte an Ihren Fronius Händler.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen durch:
-

Nicht bestimmungsgemäße Verwendung Ihrer DATCOM Komponente

-

Nicht sachgemäße und normgemäße Montage, insbesondere durch nicht konzessio-
nierte Elektro-Installateure

-

Unsachgemäße Bedienung

-

Eigenmächtige Veränderungen an den DATCOM Komponenten

-

Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt

Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen erfordert die Instandsetzung bei Fronius
oder den Vor-Ort-Service von Fronius-geschulten Servicepartnern. Der Rücktransport von
Geräten hat in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung zu erfolgen.

Diese Leistungen gehen zu Lasten des Händlers oder seines Installateurs. Ebenso die
Montage des instandgesetzten Gerätes.

Gewährleistungs-
umfang

Die Gewährleistung gilt nur für die DATCOM Komponenten. Die übrigen Komponenten der
Photovoltaikanlage sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungs-
zeit

24 Monate ab Installationsdatum.

Gewährleistungs-
nachweis

Kaufdatum auf der Rechnung, Übernahmedatum / Kommissionsdatum und Bericht des
Energieversorgungsunternehmens.

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