Remko gpm, Installation – REMKO GPM 15 Benutzerhandbuch

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REMKO GPM

Die nachfolgenden Anweisungen
zum Einbau und zur Einstellung
der Geräte sind ausschließlich für
autorisiertes Fachpersonal be-
stimmt.
Alle Sicherheitshinweise sind unbe-
dingt zu beachten.

Allgemeine Informationen

In der Regel können die Geräte
direkt im zu beheizenden Raum
installiert werden.
Bei Aufstellung der Geräte sind
grundsätzlich immer die Richtlinien
der Landesbauordnung (LBO) und
Feuerungsanlagenverordnung
(FeuVO) des jeweiligen Bundeslan-
des einzuhalten.
Die erste Verordnung zur Durch-
führung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (1. BImSchG) und
der danach erlassenen Rechts-
vorschriften der Verordnung
über Kleinfeuerungsanlagen (1.
BImSchV) sind ebenfalls anzuwen-
den.

Einbauanweisung

Die Mindesthöhe und - abstände
der Warmlufterzeuger von Wän-
den und Boden sind der untenste-
henden Skizze zu entnehmen.

Die Mindestabstände sind die zur
Wartung erforderlichen Abstände.
Alle Maße sind in mm angegeben.
Die Höhe [2500 mm] entspricht
der von den Richtlinien angegebe-
nen Mindesthöhe für „Geräte in
hängender Ausführung”.

Für den Einbau stehen als Zubehör
zwei verschiedene Konsolentypen
zur Verfügung:
Feste und drehbare.

Die Bestell-Nummern für die Kon-
sole Wandmontage (Ausführung
drehbar) lauteten:

EDV-Nr.: 228761; GPM 15/35

EDV-Nr.: 228762; GPM 55

EDV-Nr.: 228762; GPM 75

200

1000

40

0

25

00

Gasbrenner für Gas mit einer
Dichte von über 0,8 (Flüssiggas,
Propan, Butan) dürfen ausschließ-
lich in Räumen installiert werden,
in denen der Fußboden nicht un-
terhalb des Erdgleichen liegt.

Lüftungsöffnungen

Die Räume, in denen gasbetriebe-
ne Geräte betrieben werden, müs-
sen eine oder mehrere dauerhafte
Öffnungen (Fenster oder Türen)
aufweisen.

Diese Öffnungen müssen an
folgenden Stellen eingerichtet
werden:

- direkt unter der Decke bei Ga-

sen mit einer Dichte unter 0,8;

- direkt über dem Fußboden bei

Gasen mit einer Dichte über
oder gleich 0,8.

Die Öffnungen müssen an Au-
ßenwänden unter freiem Himmel
eingerichtet werden. Für die Größe
der Querschnitte ist die installierte
Wärmeleistung maßgeblich.

installation

Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.

In Räumen, in denen sich
durch die Verarbeitung oder
darin gelagerte Materialien
Gas oder Staub bilden die zu
Bränden oder Explosionen
führen können, ist der Einbau
der Geräte verboten.

AchtunG

Damit keine gefährlich hohen Tem-
peraturen erreicht werden, darf der
Abstand zwischen der Außenfläche
der Geräte und Abgasrohr und
eventuell gelagertem brennbarem
Material bei einem Bodenabstand
von 2,5 m oder darüber auf keinen
Fall unter 1,5 m liegen.

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