Geräteaufstellung – REMKO HTL 150 FB Benutzerhandbuch

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Geräteaufstellung

Bei Aufstellung der Geräte ist grundsätzlich die Richtli-
nie der Landesbauordnung und Feuerungsanlagenver-
ordnung des jeweiligen Bundesland einzuhalten.

Bei der Festlegung des Aufstellungsortes im Freien und
im Innenbereich sind die Anforderungen abzustimmen
in Bezug auf:
◊ Den Brandschutz und die betriebliche Gefährdung
◊ Die Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände
◊ Die Funktion

Raumheizung, freiblasend oder Kanalsystem, Unter-
bzw. Überdruck im Aufstellungsraum.

◊ Allgemeine Belange

Wärmebedarf, Raumtemperatur, Nennluftvolumen-
strom, Luftverteilung, Bedarf an Um- oder Frischluft
und Platzbedarf.

◊ Die Abgasführung
◊ Montage-, Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten
◊ Innenaufstellung

Verhältnis von Raumvolumen zu Nennwärmeleis-
tung, besonders bei natürlich belüfteten Räumen.

Aufstellung
◊ Die Geräte müssen, im Innen- und Außenbereich,

standsicher auf ebenem, tragfähigem und nicht brenn-
barem Untergrund und außerhalb von Verkehrszo-
nen, z. B. auch von Kranen aufgestellt werden.

◊ Bei weichem Untergrund müssen entsprechende Un-

terbauten, wie z. B. Kanthölzer, unter den Transport-
kufen errichtet werden.

◊ Bei allen Maßnahmen ist auf eine spannungsfreie

und waagerechte Geräteaufstellung zu achten.

◊ Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben wer-

den, daß Personen durch Abgase und Strahlungs-
wärme nicht gefährdet werden und keine Brände
entstehen können.

◊ Die Geräte müssen so aufgestellt werden, daß von

ihnen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigun-
gen ausgehen.
Erschütterungen, Schwingungen oder Geräusche.

◊ Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert wer-

den, daß sie für Reparatur- und Wartungsarbeiten
leicht zugänglich sind.

◊ Bedienungselemente, deren unsachgemäße Betäti-

gung zu gefährlichen Betriebszuständen führen
kann, sind vor unbefugter Betätigung zu schützen.

◊ Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsge-

fährdeten Bereichen und Räumen aufgestellt und
betrieben werden.

◊ Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt

und betrieben werden, wenn den Geräten eine für
die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über Abgaszüge ins Freie gelei-
tet werden.

◊ Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche

Luftzufuhr ist gegeben, wenn z. B.
- der Rauminhalt in m³ mindestens der 10-fachen

Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Be-
trieb befindlichen Heizgeräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel si-
chergestellt ist.

◊ Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben,

wenn z. B.
- der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen

Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Geräte entspricht und durch Fenster
und Türen ein natürlicher Luftwechsel sicherge-
stellt ist.

Abgasführung

Im Freien oder offenen Hallen ist der Betrieb der Geräte
ohne spezielle Abgasführung möglich.
Zur sicheren Abführung der Abgase sollte jedoch 1 m
Abgasrohr mit integrierter Regenhaube (Zubehör) an-
gebracht werden, um Personen vor Belästigung zu
schützen und das Eindringen von Niederschlägen in die
Brennkammer zu vermeiden.
Bei Aufstellung im Innenbereich (geschlossene Hallen)
ist eine fachgerechte Abgasführung gemäß den gelten-
den Vorschriften erforderlich.

Wichtiger Hinweis zu längeren Abgasführungen

Um Beschädigungen der Brennkammer durch den Nieder-
schlag von Feuchtigkeit (Kondensat) bei längeren Abgas-
führungen zu vermeiden, achten Sie auf die korrekte In-
stallation des Abgasrohres mit einer Kondensatfalle.

Brennstoffversorgung

Eine ausreichende Brennstoffversorgung ist bauseits
durch entsprechende zugelassene Sicherheitstanks
vorzunehmen.
◊ Beachten Sie unbedingt eventuelle zusätzliche Be-

stimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen
sowie die Technischen Regeln für brennbare Flüs-
sigkeiten „TRBF 210 und 280".

◊ Beachten Sie ebenfalls, daß der Leitungsquerschnitt

nach dem gesamten Leitungswiderstand, der Saug-
höhe und erhöhter Viskosität bei tieferen Tempera-
turen ausgelegt wird.

Unter Umständen ist ein Ölförderaggregat einzusetzen.

◊ Die Saugleitung im Tankboden muß grundsätzlich mit

einem Fußventil versehen sein.

◊ Um einen möglichst störungsfreien Heizbetrieb si-

cherzustellen, muß auch bei niedrigen Außentempe-
raturen fließfähiges Heizöl in ausreichender Menge
zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung sind entspre-
chende Maßnahmen z. B. durch den Einsatz einer
Tankheizung zu treffen.

Eine Paraffinbildung kann bereits bei Temperaturen
unterhalb von 5 °C einsetzen!

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