Voraussetzungen für die aufstellung – REMKO WKL 20 Benutzerhandbuch

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Die Sicherheitseinrichtungen dürfen während des
Betriebes weder überbrückt noch blockiert werden!

Arbeitsweise

Nach Einschalten des Gerätes durch Betätigung des
Betriebsschalters in Stellung „Heizen” schaltet sich der
Gebläse-Ölbrenner automatisch ein. Die grüne Kontrol-
leuchte im Bedienfeld leuchtet.

Nach Erreichen der fest eingestellten Solltemperatur
des Temperaturreglers (TR) schaltet sich der Zuluftven-
tilator automatisch ein. Es wird Warmluft ausgeblasen.
Die Brennkammer mit Wärmetauscher wird nunmehr
bis zum Erreichen der Solltemperatur des Temperatur-
wächters (TW) aufgeheizt.
Beim Heizbetrieb über ein Raumthermostat oder sonsti-
ge Raumtemperaturregelungen (Betriebsschalter in
Stellung „Heizen”) schaltet der Brenner nach Erreichen
der gewünschten Raumtemperatur ab. Bei Wärmebe-
darf wird der Brenner wieder vollautomatisch einge-
schaltet.
Durch die eingebauten Temperaturregler und den Bren-
nerautomaten (Bestandteil des Ölbrenners) werden alle
Gerätefunktionen vollautomatisch durchgeführt und si-
cher überwacht.
Nach Abschalten des Gerätes über den Betriebsschal-
ter oder durch den Raumthermostaten läuft der Zuluft-
ventilator bis zur Abkühlung der Brennkammer und des
Wärmetauschers eine gewisse Zeit nach und schaltet
dann selbsttätig ab. Je nach Höhe der Temperatur kann
sich die Nachkühlphase ggf. wiederholen.

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Das Gerät darf niemals vor Ablauf der gesamten
Nachkühlphase (außer in Notsituationen) vom
Stromnetz getrennt werden!

Überwachung des Gerätebetriebes

Bei eventuellen Unregelmäßigkeiten oder Erlöschen der
Flamme wird das Gerät durch den Brennerautomaten
abgeschaltet. Ein Neustart kann erst nach manueller
Entriegelung des Brennerautomaten erfolgen.
Ein eingebauter Temperaturwächter (TW) regelt im
Heizbetrieb die Geräte- bzw. Ausblastemperatur.
Ein eingebauter Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)
unterbricht die Geräte- und Brennerfunktion bei Ausfall
des TW oder extremer Überhitzung.
Die manuelle Entriegelung des STB kann erst nach Ab-
kühlung des Gerätes erfolgen.

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Vor der Entriegelung (Wiederinbetriebnahme) sind
unbedingt die möglichen Ursachen für das Auslö-
sen des STB zu lokalisieren.

Voraussetzungen für die
Aufstellung


Bei der Aufstellung der Geräte sind grundsätzlich die
Richtlinien der Landesbauordnung und Feuerungsanla-
genverordnung des jeweiligen Bundesland einzuhalten.
Die Erste Verordnungen zur Durchführung des Bundes
Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchG) und der da-
nach erlassenen Rechtsvorschriften der Verordnung
über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) sind eben-
falls anzuwenden. Hier sind jedoch speziell Warmlufter-
zeuger (WLE) von einigen Punkten ausgeschlossen.

Wahl des Aufstellungsortes

Bei der Wahl des Aufstellungsortes sind die Anforderun-
gen abzustimmen in Bezug auf:
à Brandschutz und betriebliche Gefährdung
à Funktion

z. B. Raumheizung, Druckverhältnisse im Aufstellungs-

raum

à betriebliche Belange

z. B. Wärmebedarf, Nennluftvolumenstrom, Bedarf

an Um- oder Außenluft, Luftfeuchtigkeit, Raumtem-
peratur, Luftverteilung, Platzbedarf

à Anschlußmöglichkeit an die Abgasanlage
à Überwachungs-, Montage-, Reparatur- und War-

tungsmöglichkeiten

à Verhältnis von Raumvolumen und Gesamtnenn-

wärmeleistung, besonders bei natürlich belüfteten
Räumen.

Für ein Verbot der Aufstellung von Feuerstätten ist die
gefährliche Konzentration im Aufstellraum und zu ihm
offenen Nachbarräumen im Einzelfall zu prüfen.
Für Räume, in denen leicht entzündbare Stoffe oder
Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden, daß durch eine Entzündung Gefah-
ren entstehen, dürfen Ausnahmen gestattet werden. Es
muß durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wer-
den, daß die Stoffe oder Gemische durch die Feuerstät-
te nicht entflammen können.

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Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert
werden, daß sie für Überwachungs-, Reparatur-
und Wartungsarbeiten leicht zugänglich sind.

Aufstellung

à Die Geräte müssen standsicher auf einem geeigne-

ten, nicht brennbarem Boden und außerhalb von
Verkehrszonen, z. B. auch von Kranen aufgestellt
werden.

à Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben wer-

den, daß Personen durch Abgase und Strahlungs-
wärme nicht gefährdet werden und keine Brände
entstehen können.

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