Garantie / entsorgung, Garantie, Entsorgung – Ultimate Speed ULG 3.8 A1 Benutzerhandbuch

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Garantie

Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Ga-
rantie ab kaufdatum. Das Gerät wurde
sorgfältig produziert und vor Anlieferung
gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie
den kassenbon als nachweis für den kauf
auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit
Ihrer Servicestelle telefonisch in verbindung.
nur so kann eine kostenlose einsendung
Ihrer Ware gewährleistet werden.

Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder
Fabrikationsfehler, nicht aber für Transportschäden,
Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer-
brechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus. Das
Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.

Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht
von unserer autorisierten Service-Niederlassung
vorgenommen wurden, erlischt die Garantie. Ihre
gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.

Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach
Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.

De
Service Deutschland
Tel.:

0800 5435 111

e-mail: [email protected]

IAn 89885

AT
Service Österreich
Tel.:

0820 201 222

(0,15 eUr/Min.)

e-Mail: [email protected]

IAn 89885

Ch
Service Schweiz
Tel.:

0842 665566
(0,08 ChF/Min., Mobilfunk
max. 0,40 ChF/Min.)

e-Mail: [email protected]

IAn 89885

entsorgung

Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über die
örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.

Werfen Sie elektrogeräte
nicht in den hausmüll!

Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EC
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.

Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente
Elektrogeräte informieren Sie sich bitte bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Batterieentsorgung

Sie als Endverbraucher sind gesetzlich
(Batterieverordnung) zur Rückgabe aller
gebrauchten Batterien verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit nebenstehenden
Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der
Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die
Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwer-
metall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber,
Pb = Blei

Befördern Sie verbrauchte Batterien zu einer Entsor-
gungseinrichtung Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder
zurück zum Händler. Sie erfüllen damit die gesetz-
lichen Verpflichtungen und leisten einen wichtigen
Beitrag zum Umweltschutz.

Garantie / Entsorgung

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