ROCKINGER RO 560 Benutzerhandbuch

Modellreihe ro

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T

Modellreihe RO

i

560

Vollautomatische Anhängerkupplung

mit Genehmigung 94/20/EG

Vollautomatische

Anhängerkupplung

für Zugösen 50 DI

N 7

4053,

EG 94/20 Kl. D, I

SO 1

102,

Zugöse RO

i

5

7005

KE 0

7

00 I

II 1

249-D

Stand 0

700

Technische Änderungen vorbehalten

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1. Montage

1.1 Vor dem Einbau

Hinweis:

Beim Einbau der Kupplung beachten:

– einschlägige Bestimmungen (UVV Fahrzeuge, VBG 12, KBA-Merkblatt)
– Bestimmungen der Fahrzeughersteller
– Freiraum für axiales Verdrehen des Kupplungskopfes min.

e 25h

(s. auch Richtlinie 94/20/EG)

Die Kupplung ist im Anlieferungszustand betriebsbereit.

1.2 Einbau

x Befestigungslager auf die Traverse (T) montieren.

– Lagerzapfen in das Mittelloch der Traverse führen
oder
– Zwischenplatte verwenden (s. Abb. 1, Bestell-Nr. 71053)
Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit geeignetem

ROCKINGER-Anhängebock, Einbaumaß 330 mm:
Befestigungslager der Kupplung auf den Kupplungsträger 70904
montieren (bei Stützlast
2000 kg Zwischenplatte nicht zulässig),
s. auch S. 4

x Befestigung mit:

– 4 Sechskantschrauben DIN 6921, Qualität 10.9
– 4 selbstsichernden Muttern DIN 6923, Qualität 10
Größe der Schrauben und Muttern (s. Tabelle)

Achtung:

Schraubenköpfe zur Kupplungskopfseite (Traversenaußenseite),

um die Beweglichkeit der Kupplung nicht zu beeinträchtigen (s. Abb. 1).

Anziehdrehmoment der Schrauben am Befestigungslager

Kupplungs-

Schrauben-

Anziehdreh-

Schlüssel-

größe

größe

moment (Nm)

weite S (mm)

6

M 20

725

30

Traversen mit Durchgangbohrungen,
Klemmlänge entsprechend der Traversenauslegung der Fahrzeughersteller,
bei S=2000 kg: min. Schraubendehnlänge 60 mm, Flächenpressung 430 N/mm

2

Hinweis:

Vor dem Überlackieren die Kupplung schließen und unbedingt

den Kupplungsbolzen einfetten oder abdecken.

Amtlicher Hinweis

Der Anbau der Geräte ist bei der Typprüfung der
Fahrzeuge nach § 20 StVZO, bei der Einzelprüfung
nach § 21 StVZO oder bei der Begutachtung nach
§ 19 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeug-
verkehr, einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur
StVZO zu überprüfen.

Der Fahrzeughalter muß sich bei nachträglichem
Anbau auf der Abnahmebestätigung die vorschrifts-
mäßige Montage gemäß § 19 Abs. 3 StVZO bei einer
technischen Prüfstelle bescheinigen lassen. Die
Wirksamkeit der Bauartgenehmigung hängt hiervon
ab.

Wichtig

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Dem K

unden unbedingt

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Abb. 1

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yp 560 U 6 e1 00-0404

Klasse C 50-

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