Lokale autorisierung, Unbekannte job id, Einstellungen für gruppen-berechtigungen – TA Triumph-Adler 2550ci Benutzerhandbuch

Seite 442: Seite 10-10)

Advertising
background image

Benutzer-/Kostenstellenverwaltung

10-10

Lokale Autorisierung

Legen Sie fest, ob die lokale Autorisierung aktiviert werden soll oder nicht.
Folgen Sie den Anweisungen.

1

Drücken Sie die Taste Systemmenü.

2

Tippen Sie auf [Benutzer-Login/Kostenstellen]

3

Falls die Anzeige zur Anmeldung erscheint, geben

Sie den Login-Benutzernamen und das Passwort

ein und tippen Sie auf [Login]. Hierfür müssen Sie

sich mit Administratorrechten anmelden. Die

Werkseinstellung für den Login-Benutzernamen

und das Passwort lauten "2500".

4

Tippen Sie auf [Weiter] in Benutzer-Login-
Einstellung

und dann auf [Ändern] in Lokale

Autorisierung

.

5

Tippen Sie auf [Ein] oder [Aus].

6

Tippen Sie auf [OK].

Unbekannte Job ID

Damit wird festgelegt, was mit Aufträgen geschieht, die mit unbekanntem Login-Benutzernamen (z. B. ohne IDs)

übergeben werden. Wenn der Benutzer-Login auf "ungültig" gesetzt ist und die Kostenstellenabrechnung

aktiviert wurde, wird die Prozedur bei unbekannter Konto-ID eingehalten.

Die nachstehende Tabelle zeigt die verfügbaren Einstellungen.

Gehen Sie wie folgt vor, um Aufträge von unbekannten Benutzern zu verarbeiten.

1

Drücken Sie die Taste Systemmenü.

2

Tippen Sie auf [Benutzer-Login/Kostenstellen]

3

Falls die Anzeige zur Anmeldung erscheint, geben

Sie den Login-Benutzernamen und das Passwort

ein und tippen Sie auf [Login]. Hierfür müssen Sie

sich mit Administratorrechten anmelden. Die

Werkseinstellung für den Login-Benutzernamen

und das Passwort lauten "2500".

4

Tippen Sie auf [Ändern] in Auftrag m. unbek Ben.-
ID

.

5

Tippen Sie auf [Abweisen] oder [Zulassen].

6

Tippen Sie auf [OK].

Einstellungen für Gruppen-Berechtigungen

Es ist möglich, die Benutzung des Systems mit individuellen Gruppen-Berechtigungen auf dem Anmelde-Server
einzuschränken.

Menüpunkt

Beschreibung

Abweisen

Der Auftrag wird abgewiesen (nicht gedruckt).

Zulassen

Der Auftrag darf ausgedruckt werden.

Advertising