Für den küchenmöbel-monteur – AEG ELECTROLUX HD 8890 -A Benutzerhandbuch

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für den Küchenmöbel-Monteur

• Das Abluftrohr muß bei Abluftbetrieb einen Durchmesser von 150

mm haben.

Falls ein Abluftrohr in Wand oder Dach mit einen Durchmesser von

125 mm schon besteht, kann der mitgelieferte Reduzierstutzen, 150/

125 mm, verwendet werden.

Auf Bestellung sind je nach Bedarf Rohre unterschiedlicher Formen

und Durchmesser sowie ins Freie leitende Abluftsysteme (Teleskop-

Mauerkasten) verfügbar, weitere Einzelheiten beim Kundendienst

erfragen.

• Bei Montage der Dunstabzugshaube sind folgende

Mindestabstände von der Kochstellen-Oberkante bis

Unterkante der Dunstabzugshaube einzuhalten:

Elektroherde

500 mm

Gasherde

650 mm

Wenn die Installationsanweisungen der Gaskochgeräts einen

größeren Abstand vorgeben, ist dieser zu berücksichtigen.

• Bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb

und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der Unterdruck

nicht größer als 4PA (4x10

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bar) sein.

• Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein

eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der

Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht

zulässig.

• Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften

einzuhalten.

• Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende

Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.

• Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame

Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen

Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im

selben Raum, bestimmten Einschränkungen.

• Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten

und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder

Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von

ca. 500-600 cm

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von außen belüftet sind und dadurch bei laufender

Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird.

• Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-

Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.

• Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: “Zuluftöffnung so

groß wie Abluftöffnung”, kann durch eine größere Öffnung als 500-

600 cm

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der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt

werden.

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