Garantiebedingungen – Electrolux ECM 3055 Benutzerhandbuch

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GARANTIEBEDINGUNGEN

Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem

Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine

besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen

Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.

2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder

Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt

werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße

Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und

Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen

wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit

Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt

verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.

3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels

unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere

Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der

Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über diese Nachbesserung

hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt.

Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren

Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils

der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.

4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue

Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das

ganze Gerät.

5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes

entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -

ausgeschlossen.

6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem

er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu

machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere

Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH

ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH

ADRESSE

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KUNDENDIENST TELEFON

WIEN FN 98903 x

HERZIGGASSE 9

(01) 866 40-200

(01) 866 40-333

DVR: 0595411

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(01) 866 40-250

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