Softwarelizenzvertrag – HP CD-Writer Plus Externes Laufwerk 7200e Benutzerhandbuch

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Softwarelizenzvertrag

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN
BEDINGUNGEN DES HP SOFTWARELIZENZVERTRAGS, DIE IM FOLGENDEN
AUSGEFÜHRT WERDEN: INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, ERKENNEN
SIE DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN AUTOMATISCH AN. SOLLTEN SIE DIE
VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT ANERKENNEN, KÖNNEN SIE DIE SOFTWARE
ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN VOLLEN KAUFPREIS ERSTATTET. WENN
DIE SOFTWARE TEIL EINES SOFTWAREPAKETS IST, DAS NOCH WEITERE
PRODUKTE UMFASST, KÖNNEN SIE DAS KOMPLETTE UNBENUTZTE PRODUKT
ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN VOLLEN KAUFPREIS ERSTATTET.

HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN

Lizenz: HP gewährt dem Käufer (Lizenznehmer) eine Lizenz, mit der er drei (3)
Kopien der Software verwenden darf, jedoch nur in Verbindung mit dem
HP Hardware-Produkt, das zusammen mit der Software erworben wurde.
Verwenden bedeutet in diesem Fall, die Software zu speichern, zu laden, zu
installieren, auszuführen oder anzuzeigen. Der Lizenznehmer darf die Software
weder verändern noch irgendwelche Lizensierungs- bzw. Steuerungsfunktionen
der Software deaktivieren.

Eigentumsrechte: Die Software ist Eigentum von HP bzw. der Drittanbieter, mit
denen HP zusammenarbeitet, und durch diese jeweils urheberrechtlich geschützt.
Die Lizenz beinhaltet kein Eigentumsrecht an der Software und stellt keineswegs
einen Verkauf von irgendwelchen Rechten an der Software dar. Die Drittanbieter,
mit denen HP zusammenarbeitet, sind dazu befugt, im Falle einer Verletzung
dieser Lizenzbedingungen rechtliche Schritte zum Schutz ihrer Rechte einzuleiten.

Kopien und Anpassungen: Kopien und Anpassungen der Software dürfen
ausschließlich zum Zwecke der Archivierung oder im Rahmen der autorisierten
Verwendung der Software vorgenommen werden. Dabei müssen alle in der
Original-Software enthaltenen Copyright-Hinweise auf alle Kopien und
Anpassungen mit kopiert werden. Die Software darf nicht in ein BBS (Mailbox)
oder ähnliches öffentlich zugängliches System kopiert werden.

De-Assemblieren oder Entschlüsseln untersagt: Die Software darf keinesfalls
ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HP de-assembliert oder
dekompiliert werden. In einigen Rechtsprechungen ist die Erlaubnis von HP für
ein teilweises De-Assemblieren bzw. Dekompilieren möglicherweise nicht
erforderlich. Auf Nachfrage ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, HP
angemessen detaillierte Informationen hinsichtlich jeglicher De-Assemblierung
bzw. Dekompilierung offenzulegen. Die Entschlüsselung der Software ist
untersagt, es sei denn, sie ist im Rahmen des Betreibens der Software erforderlich.

Übertragung: Ihre Lizenz erlischt automatisch, sobald die Software in irgendeiner
Weise übertragen wird. Bei einer Eigentumsübertragung müssen Sie dem
Empfänger die gesamte Software einschließlich aller Kopien und der zugehörigen
Dokumentation überlassen. Der Empfänger muß diese Lizenzbedingungen als
Bedingung der Eigentumsübertragung akzeptieren.

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