Electrix Filter Factory Benutzerhandbuch

Seite 19

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SICHERHEIT / KONFORMITÄT

Dieser Apparat wurde getestet, um den Normen von Digitalgeräten der Klasse A, gemäß Artikel
15 der FCC Richtlinien, zu entsprechen.

Diese Beschränkungen dienen dazu, Sie keinen schädlichen Inferenzen, ausgelöst durch andere
Haushaltsgeräte, auszusetzen.

Dieses Gerät benützt und strahlt Radiofrequenzen aus. Eine nicht sachgemäße Installierung
oder Anwendung kann zu Störungen im Bereich der Radiokommunikation führen. Wir können
dennoch Interferenzen mit weiteren Elektrogeräten nicht ausschließen.

Führt dieses Gerät zu Störungen des Radio- oder TV-Empfangs, sowohl in ein- sowie
ausgeschalteter Position, so folgen Sie den unten angeführten Hinweisen:

• Orientieren oder positionieren Sie Ihre Antenne neu.

• Erhöhen Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.

• Schließen Sie das Gerät nicht an den selben Stromkreis wie den Empfänger an.

• Wenden Sie sich an Ihren Händler oder einen Radio-TV-Techniker.

"

Warnung:

Bei jeglichem Fremdeingriff, der nicht aussprüchlich im vorliegenden Handbuch genehmigt
wurde, erlischt der Garantieanspruch.

"

For the customers in Canada:

This Class A digital apparatus meets all requirements of the Canadian Interference-Causing
Equipment Regulations.

Cet appareil Numerique de la Classe A respecte toutes les exigences du Reglement sur le
materiel brouilleur du Canada.

"

Konformitätszertifikat:

Elektrix, (a Div of IVL Technologies LTD) erklärt in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt

Elektrix FilterFactory

auf das sich diese Erklärung bezieht, mit folgenden Normen bzw. normativen Dokumenten
übereinstimmt:

- EN 60065 Sicherheitsnormen für Elektronikhaushaltsgeräte mit Netzanschluß.

- EN 55103-1 Normen zur gewerblichen Nutzung von Audio-, Video- und Fernsehgeräten

Kapitel 1: Emission

- EN 55103-2 Normen zur gewerblichen Nutzung von Audio-, Video- und Fernsehgeräten

Kapitel 1: Immunität

Konform den Normen folgender Direktiven:

72/23/EEC; 89/336/EEC abgeändert durch die Direktive 93/68/EEC

Victoria, den 31. März 1999; Brian Gigson, Vize-President, F&E-Abteilung

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