6 handbuch für das gps-navigationssystem – Kenwood DNX7230DAB Benutzerhandbuch

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6 Handbuch für das GPS-Navigationssystem

Wirksamkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Eignung für

einen bestimmten Zweck. Die Lizenzgeber, einschließlich Ihrer

Majestät und Canada Post, übernehmen keinerlei Haftung bei

einem Anspruch, einer Forderung oder Klage, unabhängig

vom Grund des Anspruchs, der Forderung oder Klage, wegen

Verlusten, Verletzungen oder Schäden, die sich direkt oder

indirekt aus der Verwendung bzw. dem Besitz der Daten bzw.

der Kartendaten ergeben. Die Lizenzgeber, einschließlich Ihrer

Majestät und Canada Post, übernehmen keinerlei Haftung für

entgangene Einnahmen oder Vertragsabschlüsse oder jegliche

andere Verluste, die von fehlerhaften Daten bzw. Kartendaten

herrühren. Sie halten die Lizenzgeber, einschließlich Ihrer

Majestät der Königin, des Minister of Natural Resources of

Canada und Canada Post, sowie deren leitende Angestellte,

Mitarbeiter und Agenten frei und schadlos gegen jegliche

Ansprüche, Klagen oder Forderungen, unabhängig vom Grund

eines Anspruchs, einer Forderung oder Klage wegen Verlusten,

Kosten, Ausgaben, Schäden oder Verletzungen (einschließlich

tödlicher Verletzungen), die von der Verwendung bzw. vom

Besitz der Daten bzw. Kartendaten herrühren. Die in diesem

Abschnitt aufgeführten Bedingungen gelten ergänzend

zu sämtlichen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien

gemäß dieser Vereinbarung. Im Falle von Unstimmigkeiten

oder Konflikten zwischen einer Bestimmung dieses Abschnitts

und einer anderen Bestimmung der Vereinbarung hat die

Bestimmung dieses Abschnitts Vorrang.
US-amerikanische Kartendaten. NAVTEQ verfügt über eine

nicht exklusive Lizenz des United States Postal Service® für die

Veröffentlichung und den Verkauf von ZIP+4®-Informationen.

©United States Postal Service® 2010. Preise werden vom

United States Postal Service® nicht festgelegt, kontrolliert oder

genehmigt. Die folgenden Marken und Registrierungen sind

Eigentum von USPS: United States Postal Service, USPS und

ZIP+4.

Kanadische Kartendaten. Kanadische Kartendaten

umfassen Informationen, die mit Genehmigung kanadischer

Behörden erfasst wurden; dazu zählen u. a. © Her Majesty,

© Queen's Printer for Ontario, © Canada Post, GeoBase® und

© Department of Natural Resources Canada. Alle Rechte

vorbehalten.

Australische Kartendaten. Die Kartendaten für Australien

basieren auf Daten, für die NAVTEQ eine Lizenz von PSMA

Australia Limited (www.psma.com.au) besitzt. Zudem

beinhaltet das Produkt Daten mit © 2010 der Telstra

Corporation Limited, GM Holden Limited, Intelematics Australia

Pty Ltd, Sentinel Content Pty Limited und Continental Pty

Ltd. Bei Produkten, die Kartendaten mit RDS-TMC-Codes

verwenden, sind die Verkehrspositionscodes © 2010 der Telstra

Corporation Limited und ihrer Lizenzgeber.

Laufzeit. Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, (i)

zu dem, sofern zutreffend, Ihr Abonnement beendet wird

(durch Sie oder Garmin) oder abläuft, oder (ii) zu dem Garmin

diese Vereinbarung aus beliebigem Grund beendet, u. a.

wenn Sie nach Ansicht von Garmin die Bedingungen dieser

Vereinbarung in irgendeiner Form verletzt haben. Zudem

endet diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, wenn die

Vereinbarung zwischen Garmin und einem Drittanbieter endet,

von dem Garmin Daten unter Lizenz verwendet.

Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen stellen

die gesamte Vereinbarung zwischen Garmin (und seinen

Lizenzgebern, einschließlich deren Lizenzgeber und

Zulieferer) und Ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands

dar und setzen in ihrer Gesamtheit alle zuvor getroffenen

schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen hinsichtlich des

Vertragsgegenstands mit uns außer Kraft.

Anwendbares Recht.

(a) Bei NAVTEQ-Daten der Europäischen Union

Die oben genannten Bedingungen unterliegen den Gesetzen

der Niederlande, mit Ausnahme (i) der Prinzipien im Hinblick

auf juristische Konflikte bzw. (ii) der Konvention der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf,

die ausdrücklich nicht für diesen Vertrag gilt. Sie stimmen

zu, alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen und Forderungen, die

in Verbindung mit den gemäß diesen Bedingungen Ihnen

zur Verfügung gestellten NAVTEQ-Daten entstehen, der

Gerichtsbarkeit der Niederlande zu übergeben.

(b) Bei nordamerikanischen NAVTEQ-Daten und anderen nicht

in den Bereich der Europäischen Union fallenden NAVTEQ-

Daten

Die oben genannten Bedingungen unterliegen den Gesetzen

des Bundesstaates Illinois, USA, mit Ausnahme (i) der Prinzipien

im Hinblick auf Gesetzeskollisionen bzw. (ii) der Konvention

der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenkauf, die ausdrücklich nicht für diesen Vertrag gilt. Sie

stimmen zu, alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen und Forderungen,

die in Verbindung mit den gemäß diesen Bedingungen Ihnen

zur Verfügung gestellten NAVTEQ-Daten entstehen, der

Gerichtsbarkeit des Bundesstaates Illinois, USA, zu übergeben.

(c) Bei nicht mit NAVTEQ-Daten im Zusammenhang stehenden

Ansprüchen, Klagen und Forderungen

Die oben genannten Bedingungen unterliegen den Gesetzen

des Bundesstaates Kansas, USA, mit Ausnahme (i) der

Prinzipien im Hinblick auf Gesetzeskollisionen bzw. (ii) der

Konvention der Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf, die ausdrücklich nicht für diese

Vereinbarung gilt. Sie stimmen zu, alle Rechtsstreitigkeiten,

Klagen und Forderungen, die in Verbindung mit den gemäß

diesen Bedingungen Ihnen zur Verfügung gestellten Daten

entstehen, der Gerichtsbarkeit des Bundesstaates Kansas, USA,

zu übergeben.

Endbenutzer in öffentlichen Ämtern. Handelt es sich

beim Endbenutzer um eine Behörde, ein Ministerium oder

ein sonstiges Organ der US-amerikanischen Regierung

oder wird der Endbenutzer ganz oder teilweise von der

US-amerikanischen Regierung finanziert, unterliegen die

Verwendung, Vervielfältigung, Reproduktion, Veröffentlichung,

Modifizierung, Offenlegung oder Übertragung des Produkts

und der begleitenden Dokumentation den Einschränkungen

gemäß den Verordnungen DFARS 252.227-7014(a)(1)

(JUNI 1995) (Richtlinie des US-Verteidigungsministeriums zur

Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen

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