Samsung NP-Q1 Benutzerhandbuch

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Diese Einschränkung muss im Handbuch wie

folgt angegeben werden:
Dans le cas d’une utilisation privée, à l’extérieur

d’un bâtiment, au-dessus d’un espace public,

aucun enregistrement n’est nécessaire pour une

distance de moins de 300m. Pour une distance

supérieure à 300m un enregistrement auprès de

l’IBPT est requise. Pour une utilisation publique

à l’extérieur de bâtiments, une licence de l’IBPT

est requise. Pour les enregistrements et licenc-

es, veuillez contacter l’IBPT.
Frankreich
Mutterland (ohne Überseegebiete):

2,400 – 2,4835 GHz bei Einsatz in geschloss-

enen Räumen.

2.400 – 2.454 GHz (Kanäle 1 bis 7) bei Ver-

wendung im Freien.
Für Guadeloupe, Martinique, St Pierre und

Miquelon, Mayotte:

2,400 – 2,4835 GHz bei Einsatz innerhalb und

außerhalb von geschlossenen Räumen.
Für Reunion, Guyana:

2,400 – 2,4835 GHz bei Einsatz in geschloss-

enen Räumen.

2,400 – 2,4545 GHz (Kanäle 5 bis 13) bei Ver-

wendung im Freien.

Europäische Telekommunikationsi

nformationen (für Produkte, die mit

EU-genehmigten Modems ausges-

tattet sind)

Die Markierung mit dem Symbol

bestätigt,

dass dieses System der Endgeräterichtlinie

1999/5/ EC für Funk- und Telekommunikation-

seinrichtungen entspricht. Sie besagt, dass das

Gerät die folgenden technischen Standards

mindestens erfüllt:
CTR 21 – Voraussetzungen für die europaweite

Genehmigung zum Anschluss von Endeinrich-

tungen (ohne Endeinrichtungen für Sprachtele-

fonie) an das öffentliche Telefonnetz (PSTN)

mit Netzwerkadressierung mittels DTMF-Signal

(Dual Tone Multi-Frequency).

Obwohl dieses Gerät für Impuls-Sig-

nalisierung und DTMF geeignet ist,

unterliegt nur die DTMFSignalisier-

ung der Regulierung, um ordnungs-

gemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Es wird deshalb dringend empfohlen,

das Gerät auf DTMF-Signalisierung

einzustellen, um den Zugang zu

öffentlichen oder privaten Notfalldien-

sten zu ermöglichen. DTMF-Signal-

isierung ermöglicht zudem schnelleren

Verbindungsaufbau.

Diese Ausrüstung wurde gemäß Beschluss

98/482/EEC – “CTR 21” des Rates für den

europaweiten Einzelgeräteanschluss an das

öffentlichen Telefonnetz genehmigt.
Wegen gewisser Unterschiede zwischen den

verschiedenen öffentlichen Netzen in den unter-

schiedlichen Ländern, beinhaltet diese Genehm-

igung aus sich selbst heraus keine bedingung-

slose Zusicherung, dass das Gerät an jedem

Anschlusspunkt zu öffentlichenNetz erfolgreich

eingesetzt werden kann. Bei Problemen setzen

Sie sich mit dem technischen Support des Her-

stellers in Verbindung.

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