Lenovo IdeaPad Z510 Notebook Benutzerhandbuch
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Begrenzte Herstellergarantie von Lenovo
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Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen, Vietnam
und Sri Lanka
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Schlichtung
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch geregelt
bzw. beigelegt. Diese Garantie wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen
Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen geregelt, ausgelegt und
durchgesetzt. Wenn der Kunde das Produkt in Indien erworben hat, werden
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch
geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung
mit den geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration Center
(„SIAC-Richtlinien“) durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien werden in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien
ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist
Englisch. Die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch
abgefasst sein. Die englische Version dieser Garantie ist in solchen Verfahren
verbindlich und hat Vorrang vor den Versionen anderer Sprachen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können über die folgende
Adresse mit Lenovo Kontakt aufnehmen: EMEA Service Organisation, Lenovo
(International) B.V., Floor 2, Einsteinova 21, 851 01, Bratislava, Slovakia.
Serviceleistungen im Rahmen dieser Garantie für Lenovo Hardwareprodukte,
die in EWR-Ländern erworben wurden, können in allen EWR-Ländern in
Anspruch genommen werden, in denen das Produkt von Lenovo angekündigt
wurde und verfügbar war.
Russische Föderation
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Produktlebensdauer
Die Produktlebensdauer beträgt vier (4) Jahre ab dem Kaufdatum.