Konica Minolta bizhub 4750 Benutzerhandbuch

Seite 104

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bizhub 4750/4050

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5.

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Die Software wird Ihnen "wie gesehen" ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Die
ausdrücklichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gelten anstelle jeglicher anderer
ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen. Konica Minolta, seine verbundenen
Unternehmen und der Lizenzgeber von Konica Minolta lehnen jede ausdrückliche oder
stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf die Software ab, einschließlich aller stillschweigenden
Gewährleistungen bezüglich der Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der
Wahrung der Rechte Dritter. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben vom Gewährleistungsausschluss gemäß
dieser Vereinbarung unberührt. Wenn ein Haftungsausschluss gemäß geltendem Recht nicht erlaubt
ist, gilt der Ausschluss lediglich im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen.

6.

EINSCHRÄNKUNG VON RECHTSMITTELN
Unter keinen Umständen haften Konica Minolta, seine verbundenen Unternehmen oder der
Lizenzgeber von Konica Minolta für entgangene Gewinne, Datenverluste oder sonstige indirekte,
besondere, strafbare, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder der mangelnden
Verwendungsfähigkeit der Software entstehen, selbst wenn Konica Minolta, seine verbundenen
Unternehmen, seine autorisierten Händler oder der Lizenzgeber von Konica Minolta auf die Möglichkeit
solcher Schäden hingewiesen wurden. Ebenso erfolgt keine Haftung für Forderungen des
Lizenznehmers, die durch die Ansprüche eines Dritten entstehen.

7.

KÜNDIGUNG
Sie können Ihre Lizenz jederzeit beenden, indem Sie die Software und sämtliche Kopien der Software,
die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls beendet, wenn Sie eine
Bedingung dieser Vereinbarung nicht erfüllen. Bei einer solchen Kündigung müssen Sie unverzüglich
sämtliche Kopien der Software, die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten.

8.

ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem die Lieferung an den
ursprünglichen Kunden erfolgt.

9.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte ein zuständiges Gericht oder eine zuständige Verwaltungsbehörde einen Teil oder Teile dieser
Vereinbarung für rechtswidrig oder nichtig erklären, so berührt diese Entscheidung nicht die
Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung. Diese bleiben rechtswirksam und verbindlich, so als
ob die für rechtswidrig oder nichtig erklärten Teile nicht mit eingeschlossen worden wären.

10.

NOTICE TO US GOVERNMENT END USERS
The Software is a "commercial item," as that term is defined at 48 C.F.R. 2.101 (October 1995),
consisting of "commercial computer software" and "commercial computer software documentation,"
as such terms are used in 48 C.F.R. 12.212 (September 1995). Consistent with 48 C.F.R. 12.212 and
48 C.F.R. 227.7202-1 through 227.7202-4 (June 1995), all U.S. Government End Users shall acquire the
Software with only those rights set forth herein.

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS
SIE SICH BEREIT ERKLÄREN, DIE GENANNTEN BEDINGUNGEN EINZUHALTEN. KEINE DER PARTEIEN
IST VERPFLICHTET, ANDERE AUSSAGEN ODER DARSTELLUNGEN ZU AKZEPTIEREN, DIE DEN
BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG WIDERSPRECHEN. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN
DIESER VEREINBARUNG SIND NUR GÜLTIG, WENN DIESE VON ORDNUNGSGEMÄSS AUTORISIERTEN
VERTRETERN ALLER BETEILIGTEN PARTEIEN SCHRIFTLICH AUSGEARBEITET UND UNTERZEICHNET
WURDEN.

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