Pioneer BDP-LX70A Benutzerhandbuch

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[Vera.ttf/VeraMono.ttf]

Copyright © 2003 by Bitstream, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Bitstream Vera SansBitstreamVeraSans-RomanRelease 1.10 Copyright © 2003 by Bitstream, Inc.
Alle Rechte vorbehalten. Bitstream Vera ist ein Warenzeichen von Bitstream, Inc.

[TinyLogin]

Diese Software ist Copyright 1988 - 1994, Julianne Frances Haugh. Alle Rechte vorbehalten.

[Shadow Utilities]

Diese Software ist Copyright 1988 - 1994, Julianne Frances Haugh. Alle Rechte vorbehalten.
Bigelow & Holmes Inc und URW++ GmbH Luxi Font Lizenz

[Luxi fonts]

Luxi fonts Copyright © 2001 by Bigelow & Holmes Inc. Luxi Font Instruction Code Copyright © 2001 by URW++ GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Luxi ist ein
eingetragenes Warenzeichen von Bigelow & Holmes Inc.
DIE FONT-SOFTWARE WIRD „WIE DIE WARE LIEGT UND STEHT“ GELIEFERT, UND ES WERDEN KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE
GARANTIEN GEGEBEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VERKAUFSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
UND NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENTEN, MARKEN ODER ANDEREN RECHTEN. AUF KEINEN FALL ÜBERNIMMT BIGELOW &
HOLMES INC. ODER URW++GMBH HAFTUNG FÜR JEGLICHE FORDERUNGEN, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINE,
BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, UNGEACHTET OB IN HANDLUNG ODER VERTRAG, SCHADENSERSATZRECHT ODER
ANDERWEITIG, DIE IN VERBINDUNG MIT DER VERWENDUNG ODER ANDEREN UMGANG MIT DER FONT-SOFTWARE ENTSTEHEN.

[GNU GENERAL PUBLIC LICENSE]

This is an unofficial translation of the GNU General Public License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state
the distribution terms for software that uses the GNU GPL – only the original English text of the GNU GPL does that. However, we hope that this translation will
help German speakers understand the GNU GPL better.

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) in das Deutsche. Sie wurde nicht von der Free Software
Foundation veröffentlicht und und sie stellt nicht die rechtlich bindenden Bedingungen für den Vertrieb von Software unter der GNU-GPL dar – nur der
englische Text der GNU-GPL tut das. Wir hoffen aber, dass diese Übersetzung es deutschsprachigen Lesern erlaubt, ein besseres Verständnis der GNU GPL
zu erhalten.

Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Jeder ist berechtigt wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren, aber Änderungen sind nicht zulässig.

Präambel

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz
dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren

sie soll sicherstellen, dass die

Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der
GNU Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.) Sie können sie auch für Ihre Programme anwenden.
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen (GPL) sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier
Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen – und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen
Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen
das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn
die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben,
damit irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines
freien Programms individuell Patente lizensieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt,
dass jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.

ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE GNU-LIZENZ

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter

den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet;
die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne:
Also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt
ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft,
hängt von den Funktionen des Programms ab.

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