Toshiba DV734 Benutzerhandbuch

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(7) Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht auf

Patentthemen beschränkt) Bedingungen (sei es durch Gerichtsbeschluss, Absprache oder anderweitig) auferlegt werden,
die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bedingungen dieser
Lizenz. Wenn Sie das Programm unter gleichzeitiger Beachtung Ihrer Verpflichtungen dieser Lizenz gegenüber und
anderer dazugehöriger Verpflichtungen nicht vertreiben können, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
vertreiben. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz keine gebührenfreie Weiterverteilung des Programms durch alle
diejenigen gestattet, die eine Kopie des Programms direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann bleibt Ihnen als
einzige Möglichkeit, die Patentlizenz als auch diese Lizenz nicht zu verletzen, ganz auf den Vertrieb des Programms zu
verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen als nicht durchsetzbar erweisen,
dann soll der nicht betroffene Teil dieses Paragraphen und der gesamte Paragraph als Ganzes unter anderweitigen
Umständen gelten.
Dieser Paragraph beabsichtigt nicht, Sie dazu zu veranlassen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit derartiger Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verteilungssystems mittels Umsetzung öffentlicher Lizenzpraktiken der freien Software zu schützen. Viele Personen haben
großzügig zu dem weitreichenden Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf einheitliche
Handhabung dieses Systems beigetragen; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er oder sie die Software mithilfe
eines anderen Systems vertreiben möchte; ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht aufnötigen.
Dieser Paragraph soll deutlich machen, was als Folgewirkung aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

(8) Wenn der Vertrieb und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch

urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine eindeutige geographische Einschränkung des Vertriebs hinzufügen, welche
die betreffenden Staaten ausschließt, so dass die Verteilung nur innerhalb und zwischen den Ländern gestattet ist, die
demzufolge nicht ausgeschlossen sind. In einem derartigen Fall ist die Einschränkung in diese Lizenz integriert, als wäre
sie in dem Text dieser Lizenz niedergeschrieben.

(9) Die Free Software Foundation wird Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License

(allgemein öffentliche Lizenz) veröffentlichen. Diese neuen Versionen werden im Sinne der vorliegenden Version
ausgefertigt, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme und Interessen anzusprechen.
Jede Version dieser Lizenz bekommt eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm eine Versionsnummer
dieser Lizenz oder "jede neuere Version" angegeben wird, auf die sich das Programm bezieht, dann haben Sie die Wahl,
den Bedingungen und Konditionen der genannten Version zu folgen oder denen einer neueren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie
irgendeine Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

(10) Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden möchten, die anderen Vertriebsbedingungen

unterliegen, dann bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation
urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von zwei Zielen geleitet, zum Einen den freien Status aller Ableitungen von unserer
freien Software zu erhalten, zum Anderen die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwenden von Software im
Allgemeinen zu fördern.

KEIN GARANTIEANSPRUCH

(1) DA DAS PROGRAMM GEBÜHRENFREI LIZENZIERT WIRD, WIRD KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM

GEGEBEN, SOWEIT DIES IM GESETZLICHEN RAHMEN ZULÄSSIG IST. OFERN NICHT ANDERWEITIG
SCHRIFTLICH NIEDERGELEGT IST, MACHEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER DRITTE DAS
PROGRAMM "OHNE MÄNGELGEWÄHR", ALSO OHNE GARANTIE, VERFÜGBAR, WEDER AUF DIREKTE NOCH AUF
INDIREKTE WEISE, EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, INDIREKTER
VERKÄUFLICHKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SIE ÜBERNEHMEN DAS VOLLE RISIKO
HINSICHTLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS
FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE ALLE KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR ODER KORREKTUR,
FALLS DIES ERFORDERLICH WIRD.

(2) IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT

IST, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM GEMÄSS OBIGER
ERLAUBNIS MODIFIZIERT ODER VERTREIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
DIE SICH AUS DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNFÄHIGKEIT EINER NUTZUNG DES PROGRAMMS
ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
DARSTELLUNG VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN MÜSSEN, ODER DEM
UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU FUNKTIONIEREN), SELBST WENN DER
BETREFFENDE INHABER ODER DRITTE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT
WORDEN IST.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

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