Blendorama series ii manual (de), Einführung, verkaufsbedingungen und garantie, Allgemeine verkaufsbedingungen – Fast & Fluid II Series Blendorama Benutzerhandbuch

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© Fast & Fluid Management, Blendorama serie II

Blendorama series II manual (DE)

Einführung, Verkaufsbedingungen und Garantie
A - Einführung

Mit dem Farbdosierer von 'Fast & Fluid Management' haben Sie sich für ein Produkt entschieden, das ein
Ergebnis intensiver Forschungsarbeiten ist. Komponenten von erstklassiger Qualität, beste Verarbeitung sowie
ein modernes ergonomisches Design garantieren in ihrer Gesamtheit eine lange Lebensdauer und ein hohes
Maß an Bedienerfreundlichkeit.

Blendorama-Farbdosierer wurden für eine lange Lebensdauer konzipiert und widerstehen dem normalen
Verschleiß, der beim regulären Einsatz im Werk oder im Laden zu erwarten ist. Dennoch ist jeder einzelne
Dosierer ein präzisionsgefertigtes Messgerät und muss entsprechend behandelt werden.

Die Basiseinheit Ihres Dosiersystems wird als "Y" wiedergegeben (außer bei Metrik- und Mischsystemen), und
das Volumen dieser Einheit (ca. 1 Fluid Ounce = 28,413 Milliliter) wurde vom Farbhersteller bestimmt. Die
"Y"-Einheit teilt sich (gewöhnlich) in 32, 48 oder 64 Untereinheiten auf. Die Basiseinheit des metrischen
Dosierers beträgt 1 Milliliter.
Mit Ausnahme der Modelle 22/23XC verfügen alle Geräte über eine kleine Innenpumpe, um kleine Farbmengen
sehr genau dosieren zu können. Die Einheiten mit 1/64, 1/48 oder 1 Milliliter sind für diese Innenpumpe noch
weiter aufgespreizt.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Anwendbarkeit der Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen gelten für jeden Verkauf eines Blendorama-Farbdosierers, eines
Blendormix-Mischers oder eines Bestandteils eines solchen Geräts ("das Produkt") durch die Fast & Fluid
Management Australia ("die Verkäuferin") oder eines ihrer verbundenen Unternehmen an einen Käufer, wobei
in dem Fall, dass ein solcher Käufer das Produkt zum Wiederverkauf erwerben sollte, dieser - mit Ausnahme
des Preises - ebenfalls zu den hier festgelegten Bedingungen erfolgt und mit Ausnahme der Gewährleistung
nach Absatz 6, welche ausschließlich im Namen der Verkäuferin gegeben wird, als gemäß den vorliegenden
Bedingungen allein im Namen der an dem Wiederverkauf beteiligten Parteien durchgeführt gilt.

2. Gefahrübergang - Eigentumsübergang
Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Produkts
geht, sofern ein Liefervertrag geschlossen wurde, unmittelbar mit der Lieferung des Produkts an den Käufer
oder den gegebenenfalls für die Beförderung zum Käufer eingesetzten Spediteur oder den vom Käufer
angegebenen oder angewiesenen Ort auf den Käufer über. Eine solche Lieferung gilt unabhängig davon, ob der
Käufer zum Lieferzeitpunkt anwesend ist, um eine Empfangsbescheinigung für das Produkt zu unterzeichnen,
als Lieferung des Produkts an den Käufer und seine Abnahme durch den Käufer. Ungeachtet der vorstehenden
Bestimmungen geht das Eigentum an und der Rechtsanspruch auf das Produkt jedoch erst dann auf den
Käufer über, wenn die Verkäuferin die vollständige Bezahlung für das Produkt erhalten hat.

3. Zeitrahmen für Lieferungen
Der/Die Termin(e), die die Verkäuferin dem Käufer für die Lieferung avisiert, sind nur als geschätzte Termine
zu betrachten, und obwohl sich die Verkäuferin nach besten Kräften bemühen wird, diese Termine einzuhalten,
ist der Käufer einverstanden, dass der Verkäuferin keine Haftungsverpflichtung für - gleich ob unmittelbare
oder folgende - Verluste oder Schäden entsteht, die sich aus einem Lieferverzug oder einer Nichtlieferung -
gleich aus welchem Grund - ergeben. Sollte die Verkäuferin aus Gründen, die sich außerhalb ihrer Kontrolle
befinden, entweder nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder überhaupt nicht liefern können, wird der
Vertrag nach Wahl der Verkäuferin annullierbar, ohne eine der Parteien zu Schadenersatzforderungen
gegenüber der anderen Seite zu berechtigen.

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