Fast & Fluid II Series Blendorama Benutzerhandbuch

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© Fast & Fluid Management, Blendorama serie II

6.7 Gesetzliche Gewährleistungen - das Produkt
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die vorliegende Gewährleistung und die in ihr enthaltenen Bedingungen
sowie die Aussagen, die in diesen Bedingungen und der Gewährleistung, dem Handbuch oder der sonstigen
dem Käufer zur Verfügung gestellten Literatur enthalten sind, nicht so auszulegen oder anzuwenden sind, dass
sie die Anwendung aller oder einzelner Bestimmungen des Trade Practices Act (Gesetz über die
Handelspraktiken) von 1974 ("das Gesetz") in seiner aktuellen Fassung, Teil V, Abschnitt 2 und 2A in Bezug
auf die Lieferung des Produkts oder die Ausübung eines durch eine solche Bestimmung verliehenen Rechts
oder die Haftung der Verkäuferin oder ihrer autorisierten Vertriebshändler für einen Verstoß gegen eine von
diesen Bestimmungen vorgesehene Bedingung oder Gewährleistung oder gegen sonstige von einem
einschlägigen State Act (bundesstaatliches Gesetz) oder einer Territorial Ordinance (Gebietsverordnung) oder
nach allgemeinem Recht vorgesehene Bedingungen oder Gewährleistungen, die nicht kraft Gesetzes
ausgeschlossen, beschränkt oder modifiziert werden können, ausschließen, beschränken oder modifizieren
oder deren Ausschluss, Beschränkung bzw. Modifizierung bewirken, WOBEI JEDOCH GILT, dass die Haftung der
Verkäuferin für Verstöße gegen eine von dem Gesetz vorgesehene Bedingung oder Gewährleistung in dem
Umfang, in dem das Gesetz der Verkäuferin eine Beschränkung ihrer Haftung für solche Verstöße gestattet, auf
die Zahlung der Kosten für die Ersetzung des Produkts oder die Beschaffung eines äquivalenten Produkts oder
die Reparatur des Produkts beschränkt ist.

7. Produkteinrichtung vor Ort
Die Verkäuferin haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt verursacht werden durch:
(i) Schäden oder eine Verschlechterung der Bedingungen für das Produkt nach dessen Lieferung an den
Käufer und vor seiner Einrichtung;
(ii) Beschädigungen des Produkts wegen falscher Abstützung oder auf Grund von Hindernissen bei der
Einrichtung des Produkts;
(iii) Beschädigungen verursacht durch das Produkt wegen falscher Abstützung oder auf Grund von
Hindernissen bei der Einrichtung des Produkts.

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