Abbau des gerätes / stillsetzen nach betrieb 8, Pflege und wartung 9 – Lukas LS 330 Fi Benutzerhandbuch

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Abbau des Gerätes / Stillsetzen nach Betrieb

8.

8.1 Schneid- bzw. Kombigerät

8.2 Hydraulikaggregat

Nach Ende der Arbeit sind die Messerarme bis auf wenige mm Spitzenabstand zu schließen.

Dadurch wird das Gesamtgerät hydraulisch und mechanisch entspannt.

Reinigen Sie anschließend das Rettungsgerät von groben Verschmutzungen durch die

Anwendung.

Bei längerer Lagerzeit ist das Gerät äußerlich komplett zu reinigen und die mechanisch

beweglichen Teile sind einzuölen.

Vermeiden Sie es, die Rettungsgeräte in einer feuchten Umgebung zu lagern.

Beachten Sie dazu auch das Kapitel „Sicherheitsregeln für Schlauchleitungen“.

HINWEIS:

Bewahren Sie die Schneid- bzw. Kombigeräte nie mit vollständig geschlossenen

Messerarmen auf! Durch das vollständige Schließen der Messerarme kann sich

erneut im Gerät eine hydraulische und mechanische Spannung aufbauen.

8.3 Schlauchleitungen

Nach Arbeitsende muss das Aggregat stillgesetzt werden.

Das Entkuppeln erfolgt wie im Kapitel “Anschluss der Geräte” beschrieben.

Achten Sie darauf, anschließend die Staubschutzkappen wieder auf die Kupplungen auf zu

stecken.

Pflege und Wartung

9.

Die Geräte unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb ist nach

jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal pro Halbjahr.

Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen

Ersatz dieser Verschleißteile Brüche vermieden werden. Überprüfen sie auch regelmäßig

das Anzugsmoment des Zentralbolzens. (Anzugsmomente M

A

siehe „Technische Daten“)

Nach 3 Jahren ist auch eine Rissprüfung der Schermesser unerlässlich. Dazu steht ein

spezieller Rissprüfsatz zur Verfügung.

Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich

eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch die entsprechend

gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle

von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige

sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der

Gesetzlichen Unfallversicherung

(GUV) vorgeschrieben.

ACHTUNG!

Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!

WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!

Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine

den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung

unbedingt erforderlich.

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