Abbau des gerätes / stillsetzen nach betrieb 8, Pflege und wartung 9 – Lukas LS 330 Fi Benutzerhandbuch
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Abbau des Gerätes / Stillsetzen nach Betrieb
8.
8.1 Schneid- bzw. Kombigerät
8.2 Hydraulikaggregat
Nach Ende der Arbeit sind die Messerarme bis auf wenige mm Spitzenabstand zu schließen.
Dadurch wird das Gesamtgerät hydraulisch und mechanisch entspannt.
Reinigen Sie anschließend das Rettungsgerät von groben Verschmutzungen durch die
Anwendung.
Bei längerer Lagerzeit ist das Gerät äußerlich komplett zu reinigen und die mechanisch
beweglichen Teile sind einzuölen.
Vermeiden Sie es, die Rettungsgeräte in einer feuchten Umgebung zu lagern.
Beachten Sie dazu auch das Kapitel „Sicherheitsregeln für Schlauchleitungen“.
HINWEIS:
Bewahren Sie die Schneid- bzw. Kombigeräte nie mit vollständig geschlossenen
Messerarmen auf! Durch das vollständige Schließen der Messerarme kann sich
erneut im Gerät eine hydraulische und mechanische Spannung aufbauen.
8.3 Schlauchleitungen
Nach Arbeitsende muss das Aggregat stillgesetzt werden.
Das Entkuppeln erfolgt wie im Kapitel “Anschluss der Geräte” beschrieben.
Achten Sie darauf, anschließend die Staubschutzkappen wieder auf die Kupplungen auf zu
stecken.
Pflege und Wartung
9.
Die Geräte unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb ist nach
jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal pro Halbjahr.
Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen
Ersatz dieser Verschleißteile Brüche vermieden werden. Überprüfen sie auch regelmäßig
das Anzugsmoment des Zentralbolzens. (Anzugsmomente M
A
siehe „Technische Daten“)
Nach 3 Jahren ist auch eine Rissprüfung der Schermesser unerlässlich. Dazu steht ein
spezieller Rissprüfsatz zur Verfügung.
Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich
eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch die entsprechend
gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle
von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige
sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der
Gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) vorgeschrieben.
ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!
WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine
den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung
unbedingt erforderlich.