Lukas PO6 Benutzerhandbuch
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Bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
1.1
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Gerätes und anderer Sachwerte entstehen.
1.2
Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst, unter Beachtung der Betriebsanleitung, benutzen! Insbesondere Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
1.3
Das Gerät ist ausschließlich zum in der Betriebsanleitung dargestellten Zweck bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung, wie z.B. zum Betrieb von anderen
Hydraulikgeräten gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet
der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
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Organisatorische Maßnahmen
2.1
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit aufbewahren!
2.2
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen!
Dazu zählen insbesondere das Tragen von Dienst- oder Schutzkleidung, Schutzhelm mit Visier
oder Schutzbrille und Schutzhandschuhe.
2.3
Das Gerät darf nur von einer einschlägig geschulten, sicherheitstechnisch ausgebildeten
Person bedient werden, da sonst Verletzungsgefahr droht.
2.4
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Gerät beachten! Alle Sicherheits- und
Gefahrenhinweise an/auf dem Gerät vollzählig in lesbarem Zustand halten!
2.5
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an dem Gerät, die die Sicherheit beeinträchtigen
könnten, ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen! Dies gilt auch für den Einbau und die
Einstellung von Sicherheitseinrichtungen und Ventilen.
2.6
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen.
Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet. Ebenso dürfen nur Original-LUKAS-
Zubehör bzw. -Systemkomponenten verwendet werden.
2.7
Hydraulik-Schlauchleitungen in den angegebenen bzw. in angemessenen Zeitabständen
auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind! Dies muss jedoch
spätestens nach 10 Jahren erfolgen!
2.8
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
2.9
Ordnungsgemäße Entsorgung aller Verpackungsmaterialien und abgebauter Teile
sicherstellen!
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Allgemeine Sicherheitshinweise
3.1
Bei Funktionsstörungen Gerät sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen
(lassen)!
3.2
Vor Einschalten/Ingangsetzen und während des Betriebes des Gerätes sicherstellen, dass
niemand durch das anlaufende Gerät gefährdet werden kann!