3 betrieb, Allgemeines, Stolper- und sturzgefahren – JLG DVSP Series Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 10: Betrieb -2

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
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vice- und Wartungshandbuch der Maschine beschrie-
ben sind, gewartet wurde.
• Sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorrichtungen ord-
nungsgemäß funktionieren. Eine Veränderung dieser
Vorrichtungen stellt einen Verstoß gegen die Sicher-
heitsvorschriften dar.
MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITS-
BÜHNE DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEH-
MIGUNG DES HERSTELLERS ERFOLGEN.
• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder
oder Aufkleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebs-
anweisungen fehlen oder unlesbar sind.
• Die Ansammlung von Schmutz auf dem Plattformboden
vermeiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige
Stoffe von der Fußbekleidung und dem Plattformboden
entfernen.
1.3
BETRIEB
Allgemeines
• Die Maschine niemals für andere Zwecke als die Positi-
onierung von Personen und ihrer Werkzeuge und Aus-
rüstung oder für händische Lagerentnahme verwenden.
• Niemals eine Maschine betreiben, die nicht einwandfrei
funktioniert. Wenn eine Störung auftritt, die Maschine
abstellen.
• Niemals einen Bedienungsschalter oder -hebel in einem
Bewegungsablauf durch die Neutralstellung in die ent-
gegengesetzte Richtung drücken. Immer den Schalter
in die Neutralstellung bringen und dort anhalten, bevor
der Schalter in die nächste Funktionsstellung gebracht
wird. Bedienungselemente langsam und mit gleichmä-
ßigem Druck betätigen.
• Außer in einem Notfall dürfen Personen am Boden die
Maschine niemals betreiben oder sich an ihr zu schaf-
fen machen, während sich Personen auf der Plattform
befinden.
• Keine Materialien auf dem Plattformgeländer befördern,
es sein denn, dies wurde von JLG genehmigt.
• Immer dafür sorgen, dass Elektrowerkzeuge ordnungs-
gemäß verstaut werden und niemals an ihrem Kabel
vom Arbeitsbereich der Plattform hängen.
• Die Mastbaugruppe vollständig absenken und alle
Antriebsquellen abschalten, bevor die Maschine verlas-
sen wird.
• Wenn Schweißarbeiten in Höhenlagen durchgeführt
werden, müssen Sicherheitsvorkehrungen unternom-
men werden, um zu vermeiden, dass Maschinenkom-
ponenten mit Schweißspritzern oder geschmolzenem
Metall in Berührung kommen.
• Batterieflüssigkeit wirkt stark korrodierend. Kontakt mit
der Haut und Kleidung stets verhüten.
• Die Batterien nur in einem gut belüfteten Bereich laden.
Stolper- und Sturzgefahren
• JLG Industries Inc. empfiehlt, dass das Bedienungsper-
sonal auf der Plattform ein Ganzkörper-Sicherheitsge-
schirr trägt, wobei eine Abzugsleine an einem
zugelassenen Abzugsleinen-Verankerungspunkt befes-
tigt ist. Weitere Information über Fallschutzvorkehrun-
gen bei JLG-Produkten sind auf Anfrage von JLG
Industries Inc. erhältlich.
• Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass
alle Geländer und Türen geschlossen und in der ord-
nungsgemäßen Stellung verriegelt sind.
• Mit beiden Füßen stets sicher auf der Plattform stehen.
Niemals Leitern, Kisten, Trittleitern, Bohlen oder ähnli-
che Gegenstände auf die Plattform stellen, um zusätzli-
che Reichweite zu erlangen.
• Die Mastbaugruppe niemals zum Betreten oder Verlas-
sen der Plattform verwenden.
• Beim Betreten oder Verlassen der Plattform äußerst vor-
sichtig vorgehen. Sicherstellen, dass die Mastbau-
gruppe vollständig abgesenkt ist. Beim Betreten und
Verlassen der Plattform die Vorderseite des Körpers zur
Maschine wenden. Immer “Drei-Punkt-Kontakt” mit der
Maschine halten, d.h. zwei Hände und ein Fuß oder
zwei Füße und eine Hand werden beim Betreten und
Verlassen stets verwendet.
• Vom Betreten von Bauwerken von der angehobenen
Plattform aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge
nötig sind, die Plattform nur durch das Tor betreten und
verlassen, wenn sie sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines
sicheren und stabilen Bauwerks befindet. Eine hundert-
prozentige Anbindung mit zwei Abzugsleinen ist in die-
ser Situation auch erforderlich. Eine Abzugsleine muss
an der Plattform befestigt werden, während die zweite
am Bauwerk befestigt wird. Die an der Plattform befes-
tigte Abzugsleine darf erst gelöst werden, wenn der
Übergang zum Bauwerk beendet ist.