Abschnitt 4 arbeitswerkzeuge, Achtung, Abschnitt 4 - arbeitswerkzeuge – JLG 4017 Operator Manual Benutzerhandbuch
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Abschnitt 4 - Arbeitswerkzeuge
4-1
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ABSCHNITT 4 - ARBEITSWERKZEUGE
4.1
ZUGELASSENE ARBEITSWERKZEUGE
Um festzustellen, ob ein Arbeitswerkzeug zur Verwendung an einem bestimmten
Teleskoplader, den Sie einsetzen, zugelassen ist, folgende Schritte vor dem Anbau
durchführen.
• Die Arbeitswerkzeug-Modell-/Optionsnummer auf dem Arbeitswerkzeug-
Typenschild muss der Arbeitswerkzeugnummer auf dem in der Fahrerkabine
befindlichen Lastdiagramm entsprechen.
• Das Modell auf dem Lastdiagramm muss dem Modell des verwendeten
Teleskopladers entsprechen.
• Der Lastschwerpunkt der Gabel (falls vorhanden) muss dem auf dem
Lastdiagramm angegebenen Lastschwerpunkt entsprechen.
• Hydraulisch angetriebene Arbeitswerkzeuge dürfen nur an Maschinen verwendet
werden, die mit Zusatzhydraulik ausgestattet sind.
Wenn eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist, das Arbeitswerkzeug nicht
verwenden. Der Teleskoplader ist eventuell nicht mit dem ordnungsgemäßen
Lastdiagramm ausgestattet oder das Arbeitswerkzeug ist eventuell nicht für das
verwendete Teleskopladermodell zugelassen. Weitere Informationen können von
JLG oder Ihrem zuständigen Vertragshändler erfragt werden.
4.2
NICHT ZUGELASSENE
ARBEITSWERKZEUGE
Aus folgenden Gründen dürfen keine nicht zugelassenen Arbeitswerkzeuge
verwendet werden:
• JLG kann die Bereichs- und Tragfähigkeitsgrenzen für “angepasste”, selbst
gefertigte, veränderte oder andere nicht zugelassene Arbeitswerkzeuge nicht
ermitteln.
• Ein zu weit ausgefahrener oder überlasteter Teleskoplader kann mit wenig oder
ohne Vorwarnung umkippen und schwere oder tödliche Verletzungen des
Fahrers und/oder anderer Mitarbeiter im Arbeitsbereich verursachen.
• JLG kann die Eignung nicht zugelassener Arbeitswerkzeuge, die beabsichtigte
Funktion sicher auszuführen, nicht gewährleisten.
ACHTUNG
Nur zugelassene Arbeitswerkzeuge verwenden. Arbeitswerkzeuge, die nicht zur
Verwendung mit dem Teleskoplader zugelassen sind, können Maschinenschä-
den oder Unfälle mit schweren oder tödlichen Verletzungen verursachen.