1 einleitung, Bitte zuerst durchlesen, Sicherheitshinweise – Eberspacher EasyStart Remote Benutzerhandbuch
Seite 4: Gesetzliche vorschriften, Verwendungsbereich, Einleitung

4 | FAhRzeugheizungen – TeChnisChe DOkuMenTATiOn
Bitte zuerst durchlesen
Bevor sie mit der einstellung und Bedienung
beginnen, unbedingt diese Bedienungs an-
weisung sorgfältig durchlesen.
Diese Bedienungsanweisung enthält wichtige
informationen die sie für die einstellung und
Bedienung benötigen.
Bitte bewahren sie diese Bedienungs an-
weisung für spätere nachschlagezwecke
sorg fältig auf.
sicherheitshinweise
geFahr!
unbedingt alle informationen und hinweise,
insbesondere sicherheitshinweise in die-
ser Dokumentation und in der Technischen
Beschreibung des heizgerätes beachten!
Am Mobilteil darf nur der Batteriedeckel
geöffnet werden.
Die Batterie und der Batteriedeckel dürfen
nicht in kinderhände gelangen
– verschluckbare kleinteile.
Vor dem Waschen der kleidung das Mobil-
teil aus den Taschen nehmen.
Das Mobilteil vor widrigen einflüssen
(stöße, extreme Temperaturen, Feuchtig-
keit, Regen, Flüssigkeiten) schützen.
Beim Tanken müssen das Mobilteil und das
heizgerät ausgeschaltet sein.
Batterie und Mobilteil entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften entsorgen.
1 einLeiTung
es dürfen nur die empfohlene Batterie und
Original-ersatzteile verwendet werden (
gesetzliche VorschriFten
RüCknAhMe / enTsORgung VOn eLekTRO-
unD eLekTROnikgeRäTen geMäss § 4
ABsATz 1 ALT Fz-VO
Die Funkfernbedienung ist als Bestandteil des
Fahrzeugs bei überlassung des Fahrzeugs an
eine anerkannte Annahmestelle, eine aner-
kannte Rücknahmestelle oder einen aner-
kannten Demontagebetrieb zur Rücknahme
gemäß § 4 Absatz 1 Alt Fz-VO in das Fahrzeug
zu legen.
VerwendungsBereich
Die Funkfernbedienung easystart Remote
dient zur Auswahl der Betriebsart, zum
einstellen der Betriebsdauer und zum ein- /
Ausschalten des im Fahrzeug eingebauten
heizgerätes.
Bitte Beachten!
unsachgemäßer gebrauch und Verwendung
außerhalb des vorgegebenen Verwendungsbe-
reichs schließt jegliche haftung und gewähr-
leistung aus.