5 gewährleistung, 6 serviceinformation, 7 stilllegung und entsorgung – Leica Biosystems CM3600 XP Benutzerhandbuch

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Gebrauchsanweisung, 6v3, RevB - 01/2013

1.5

Gewährleistung

Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte
Vertragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den hausinter-
nen Prüfungsmaßstäben von Leica unterzogen wurde und dass das Pro-
dukt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spe-
zifikationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.

Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.

1.6

Serviceinformation

Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-
den Sie sich bitte an Ihre Leica-Vertretung oder den Leica-Händler, von dem
Sie das Gerät gekauft haben.

Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:

die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes,

den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner,

den Grund für die Kundendienstanforderung,

das Lieferdatum.

1.7

Stilllegung und Entsorgung

Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

1.

Wichtige Hinweise

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