5 gewährleistung, 6 serviceinformation, 7 stilllegung und entsorgung – Leica Biosystems CM3600 XP Benutzerhandbuch
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Gebrauchsanweisung, 6v3, RevB - 01/2013
1.5
Gewährleistung
Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte
Vertragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den hausinter-
nen Prüfungsmaßstäben von Leica unterzogen wurde und dass das Pro-
dukt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spe-
zifikationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.
1.6
Serviceinformation
Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-
den Sie sich bitte an Ihre Leica-Vertretung oder den Leica-Händler, von dem
Sie das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:
•
die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes,
•
den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner,
•
den Grund für die Kundendienstanforderung,
•
das Lieferdatum.
1.7
Stilllegung und Entsorgung
Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
1.
Wichtige Hinweise