5 gewährleistung, 6 serviceinformation, 7 stilllegung und entsorgung – Leica Biosystems CM3600 XP Benutzerhandbuch

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Gebrauchsanweisung, 6v3, RevB - 01/2013

1.5

Gewährleistung

Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte
Vertragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den hausinter-
nen Prüfungsmaßstäben von Leica unterzogen wurde und dass das Pro-
dukt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spe-
zifikationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.

Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.

1.6

Serviceinformation

Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-
den Sie sich bitte an Ihre Leica-Vertretung oder den Leica-Händler, von dem
Sie das Gerät gekauft haben.

Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:

•

die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes,

•

den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner,

•

den Grund für die Kundendienstanforderung,

•

das Lieferdatum.

1.7

Stilllegung und Entsorgung

Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

1.

Wichtige Hinweise

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