Gewährleistung und service – Leica Biosystems EG1150 C Benutzerhandbuch

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Leica EG1150C

7. Gewährleistung und Service

Gewährleistung

Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte

Vertragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica

hausinternen Prüfungsmaßstäben unterzogen wurde, und dass das Pro-

dukt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen

Spezifikationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abge-

schlossenen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingun-

gen Ihrer zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft,

von der Sie das Vertragsprodukt bezogen haben.

Serviceinformation

Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen,

wenden Sie sich bitte an Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler,

von dem Sie das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:
• Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.
• Den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.
• Den Grund für die Kundendienstanforderung.
• Das Lieferdatum.

Stillegung und Entsorgung

Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils

geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

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