Gewährleistung und service – Leica Biosystems ASP200 Benutzerhandbuch

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Leica ASP200

8.

Gewährleistung und Service

Gewährleistung

Leica Microsystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte
Vertragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica
hausinternen Prüfungsmaßstäben unterzogen wurde, und dass das Produkt
nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spezifi-
kationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.

Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.

Serviceinformation

Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-
den Sie sich bitte an Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler, von dem
Sie das Gerät gekauft haben.

Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:

Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.

Den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.

Den Grund für die Kundendienstanforderung.

Das Lieferdatum.

Stillegung und Entsorgung

Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

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