4 verantwortung des eigentümers, 5 bestimmungsgemäße verwendung – Memmert IPS Peltier-cooled incubators Benutzerhandbuch
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D24033 | Stand 10/2014
Zu Ihrer Sicherheit
1.4 Verantwortung des Eigentümers
Der Eigentümer des Geräts
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ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich und dafür, dass es bestim-
mungsgemäß betrieben wird (siehe Seite 8);
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ist dafür verantwortlich, dass Personen, die das Gerät bedienen oder warten sollen, fach-
lich dazu geeignet sind, am Gerät eingewiesen und mit dieser Betriebsanleitung vertraut
gemacht werden;
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muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
kennen und das Personal entsprechend schulen;
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ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Gerät
haben;
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ist dafür verantwortlich, dass der Wartungsplan eingehalten wird und Wartungsarbeiten
fachgerecht ausgeführt werden (siehe Seite 39);
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sorgt – z. B. durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen – für Ordnung und Sau-
berkeit am Gerät und in dessen Umgebung;
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ist verantwortlich dafür, dass vom Bedienpersonal persönliche Schutzausrüstung getragen
wird, z. B. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe.
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
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Peltier-Kühlbrutschränke IPP sind zum Lagern von Substanzen und Proben, zur Haltbar-
keitsermittlung sowie zum Züchten und Bebrüten im Temperaturbereich von 0 bis 70 °C
vorgesehen.
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Lager-Kühlbrutschränke IPS sind zum Lagern und Kühlen von Substanzen und Proben
sowie zur Haltbarkeitsermittlung bei gleichbleibenden Temperaturen im Temperaturbereich
von 14 bis 45 °C vorgesehen.
Andere Verwendungen können zu Gefahren und Schäden führen.
Das Gerät ist nicht explosionsgeschützt (es entspricht nicht der berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift VBG 24). Das Gerät darf nur mit Materialien und Stoffen beschickt werden, die bei
der eingestellten Temperatur keine giftigen oder explosionsfähigen Dämpfe entwickeln kön-
nen und selbst nicht explodieren, platzen oder entflammen können.
Das Gerät darf nicht zum Trocknen, Abdampfen und Einbrennen von Lacken oder ähnlichen
Stoffen verwendet werden, deren Lösungsmittel zusammen mit Luft ein explosionsfähiges
Gemisch bilden können. Wenn diesbezüglich Zweifel an den Materialeigenschaften bestehen,
darf das Gerät nicht mit ihnen beschickt werden. Explosionsfähige Gas-Luft-Gemische dürfen
weder im Innenraum des Geräts noch in dessen unmittelbarer Umgebung entstehen.