Rettungsgerät, Zugelassenes startgewicht, Erstflug – GIN Fuse Benutzerhandbuch

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Fuse

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Rettungsgerät

Für Notsituationen mit dauerhaftem Versagen des Gleitschirms, beispielsweise nach einem

Zusammenstoß mit einem anderen Luftfahrzeug, ist das Mitführen eines geprüften
Rettungsgerätes vorgeschrieben.
Das Einhängegewicht des Rettungsschirmes muss den Gewichtsverhältnissen am Tandemschirm

entsprechen: Mindestens so viel zugelassene Anhängelast wie tatsächliches Startgewicht des

Schirms.
Beim doppelsitzigen Flug ist die Rettungsschirmleine an den Verbindungskarabinern zwischen

Tragegurt und Distanzaufhängung einzuhängen, um eine möglichst gleichzeitige Notlandung mit
dem Passagier zu ermöglichen.
Anders als beim doppelsitzigen Flug ist die Rettungsschirmleine beim Solofliegen an den dafür

vorgesehenen Verbindungsteilen am Pilotengurtzeug zu befestigen.
Die Verbindungselemente zwischen Rettungsgerät und Aufhängung (Karabiner oder zusätzlicher

Schraubschäkel) müssen eine Mindestbruchlast von je 24 kN aufweisen.
Das Rettungsgerät muss in jeder Fluglage vom Piloten ausgelöst werden können. Das
Rettungsgerät darf in Deutschland nicht vom Passagier auslösbar sein. Bitte machen Sie sich in

anderen Staaten vor dem Flug mit den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen vertraut.

Zugelassenes Startgewicht

Der Fuse muss innerhalb des zugelassenen Gewichtsbereiches geflogen werden. Dieser ist den
technischen Daten am Ende des Handbuchs zu entnehmen. Er wird angegeben als Startgewicht,

das heißt Körpergewicht des Piloten mit Bekleidung, Passagier mit Bekleidung, Gleitschirm,

Gurtzeug und der gesamten anderen Ausrüstung. Der einfachste Weg sein Startgewicht

festzustellen ist sich mit dem Rucksack mit der gesamten Ausrüstung auf eine Waage zu stellen.

Erstflug

Wir raten Piloten, dass Sie sich zuerst bei Aufziehübungen am Übungshang oder in der Ebene

mit deinem Gleitschirm vertraut machen. Erste Flüge mit dem neuen Gleitschirm sollten bei

ruhigen Bedingungen in einem vertrauten Fluggelände stattfinden.

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