Philips AJ3280/04 Benutzerhandbuch

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Die Deutsche Bundespost informiert

Sehr geehrter Rundfunkteiinehmer!

Dieses Gerät ist von der Deutschen Bundespost als Ton- brw. Fernseh-Rundfunkempfänger bzw. als Komponente einer

solchen Anlage (Tuner. Verstärker, aktive Lautsprecherbox, Fernseh-Monitor u. dgl.) zugelassen. Es entspricht den zur

Zeit geltenden Technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafür mit dem Zulas­
sungszeichen gekennzeichnet. Bitte überzeugen Sie sich selbst.

Dieses Gerät darf im Rahmen der rechts abgedruokten 'Allgemeine Genehmigung für Ton und Fernseh-Rundfunkempfän­

ger’ in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie aber bitte, daß aufgrund dieser Allgemeinen
Genehmigung mit Rundfunkempfängern nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden dürfen *

*•)

). Wer unbefugt

andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks, der öffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfängt,

verstößt gegen die Genehmigungsaufiagen und macht sich daher nach § 15 Absatz 2a des Gesetzes über Fernmeldean­

lagen strafbar.

Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gevrähr, daß dieses Gerät keine anderen Fernmeldean­

lagen einschließlich Funkanlagen stört.

Der Zusatzbuchstabe S * *) beim Zulassungszeichen besagt außerdem, daß das Gerät gegen störende Beeinflussungen

durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateurfunks, des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist
Geräte ohne den Zusatz S sind nicht besonders störfest.
Sollten bei Geräten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Störungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, so

wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige FunkstörungsmeBstelle.

•) Zum Empfang anderer Sendungen darf dieses Gerät nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Allgemein

genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstellen und der Normalfrequenz- und Zeitzelohensendungen,

*•) Weitere Zusatzbuchstaben haben in Bezug auf die Slärfesfigkeit keine Bedeutung.

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