TechniSat TechniPad Mini 16GB Benutzerhandbuch

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Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:

Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz

Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung

§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen
dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm
basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es
unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen. Andere Handlungen als
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird
nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn
der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die
Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.

§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms,
wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit
jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen für
den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens einer Kopie eine Gebühr verlangen.
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.

§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein
auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:

Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die
von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.

Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die
ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung
gestellt wird.

Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos
einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche
interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung
gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen
werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf
dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).

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