TechniSat TechniPad Mini 16GB Benutzerhandbuch

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Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare
Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als
unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese
Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen
für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen
oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken,
die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem
Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf
ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.

§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als
Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:

Liefern

Sie

das

Programm

zusammen

mit

dem

vollständigen

zugehörigen

maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus,
wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:

Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des
Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch das
physikalische Zugänglichmachen des Quelltextes anfallen –, wobei der Quelltext unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
weitergegeben wird. Oder:

Liefern

Sie

das

Programm

zusammen

mit

dem

schriftlichen

Angebot

der

Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative
ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als
Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b
erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für
Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der
komplette Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich
aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte
Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in
binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese
Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt,
daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung

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